Immobilienkauf · Vergleich
Der Unterschied besteht nicht nur darin, ob die Immobilie neu ist oder renoviert werden muss: Besteuerung, Zeitplan, Zahlungen und Risikoart ändern sich.
Neubau und Bestandsimmobilien können beide gute Optionen sein, müssen jedoch nach unterschiedlichen Kriterien bewertet werden. Beim Neubau liegt das Risiko stärker beim Bauträger, Projekt, Übergabetermin und Vorauszahlungen; beim Wiederverkauf ist dem tatsächlichen Zustand der Immobilie, Belastungen, Eigentümergemeinschaft, Nutzung durch Dritte, Renovierungen und historischen Unterlagen mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Schnellvergleich
Dieselbe Frage wird je nach Erstübergabe oder Wiederverkauf unterschiedlich beantwortet
Diese Tabelle fasst typische Unterschiede zusammen. Sie ersetzt nicht die Prüfung des Bauprojekts, der konkreten Immobilie, des Vertrags, der autonomen Gemeinschaft und der Grundbuchsituation.
| Aspekt | Neubau / Erstübergabe | Gebrauchtimmobilie / Wiederverkauf |
|---|---|---|
| Indirekte Besteuerung | Im Gebiet mit allgemeiner IVA-Regelung unterliegt die Erstübergabe durch den Bauträger in der Regel IVA; die Beurkundung kann je nach Voraussetzungen und territorialen Vorschriften AJD auslösen. | Zweite und spätere Übertragungen unterliegen für einen gewöhnlichen Wohnimmobilienkäufer in der Regel ITP. Der Steuersatz hängt von der zuständigen Rechtsordnung ab. |
| Kaufzeitpunkt | Der Kauf kann nach Fertigstellung oder vom Plan erfolgen, mit Monaten oder Jahren bis zur Übergabe. | Die Immobilie besteht bereits und kann normalerweise vor der endgültigen Verpflichtung physisch besichtigt werden. |
| Zahlungen | Während der Bauphase kann es zu Reservierungen und Anzahlungen kommen. Vorauszahlungen unterliegen einem besonderen Sicherungssystem, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. | Es kann eine Reservierung oder ein vorheriger privater Vertrag bestehen, der Zeitplan hängt jedoch von den getroffenen Vereinbarungen ab. Für alle Immobilienkäufe gibt es keine einheitliche verpflichtende Anzahlungsstruktur. |
| Hauptrisiko | Bauträger, Genehmigung, Bauausführung, Projektänderungen, Fertigstellungstermin, Sicherheiten für Vorauszahlungen und Unterlagen zur Bauabnahme. | Eigentum, Belastungen, Eigentümergemeinschaft, Bewohner, baulicher Zustand, frühere Renovierungen, Abweichungen im Grundbuch/Kataster und planungsrechtliche Situation. |
| Bauschädenhaftung | Der Erwerb erfolgt in der Regel nahe dem Beginn der Haftungsfristen des Ley de Ordenación de la Edificación. | Bei einem kürzlich errichteten Gebäude kann ein Teil dieser Fristen noch laufen, ein Wiederverkauf setzt ihren Lauf jedoch nicht neu in Gang. |
| Baulicher Zustand | Installationen und Ausstattungen sind neu, dennoch sollten bei der Übergabe eine Prüfung erfolgen und Mängel dokumentiert werden. | Der Käufer muss Instandhaltungszustand, Renovierungen, Installationen, Energieeffizienz und mögliche künftige Arbeiten bewerten. |
| Individualisierung | Je nach Bauträger und Projektphase kann eine Auswahl von Ausstattungen oder Extras möglich sein. | Eine Individualisierung erfolgt meist nach dem Kauf durch Renovierungsarbeiten, gegebenenfalls vorbehaltlich der anfallenden Kosten und erforderlichen Genehmigungen. |
| Verfügbarkeit | Möglicherweise muss bis zur Fertigstellung, zu erforderlichen Genehmigungen und zur Übergabe gewartet werden. | Der Vorgang kann schneller sein, wenn die Immobilie frei ist, die Unterlagen vorbereitet sind und keine Probleme bei der Finanzierung oder Löschungen bestehen. |
Erstlieferung ≠ bloße Verkaufsbezeichnung
Für steuerliche Zwecke ist entscheidend, wie die Übertragung erfolgt, nicht nur, dass die Immobilie neu erscheint.
Die AEAT verwendet den Begriff der Erstlieferung zur Bestimmung der IVA-Behandlung. Grundsätzlich gilt der Erwerb vom Bauträger nach Abschluss der Bauarbeiten oder Sanierung als Erstlieferung, mit besonderen Regelungen, wenn die Immobilie zuvor genutzt wurde.
Erstlieferung
Der übliche steuerliche Bezugspunkt für Neubauimmobilien ist die vom Bauträger nach Abschluss der Bauarbeiten oder Sanierung vorgenommene Erstlieferung, vorbehaltlich der in den IVA-Vorschriften festgelegten Besonderheiten.
Zweite oder weitere Veräußerung
Eine Wohnung kann relativ neu sein und steuerlich dennoch als zweite oder weitere Veräußerung gelten. Das sichtbare Alter entscheidet nicht allein über die Steuer.
Die richtige Frage
Bevor Sie Steuern kalkulieren, prüfen Sie, wer verkauft, ob es sich um eine Erstveräußerung oder eine weitere Veräußerung handelt und welche Steuerzuständigkeit am Standort der Immobilie gilt.
Die AEAT berücksichtigt Nuancen beim Begriff der Erstveräußerung, und es gibt besondere unternehmerische Vorgänge. Dieser Vergleich gilt für gewöhnliche private Wohnimmobilienkäufer; ein unternehmerischer Vorgang oder eine Übertragung unter besonderen Umständen muss gesondert geprüft werden.
Steuern
Der große steuerliche Unterschied liegt bei IVA/AJD gegenüber ITP, doch der Endbetrag hängt von der Zuständigkeit ab
Die AEAT unterscheidet die Erstveräußerung einer Wohnung durch den Bauträger, die im allgemeinen IVA-Gebiet normalerweise der IVA unterliegt, von der Wohnung usada, die normalerweise der Grunderwerbsteuer unterliegt. AJD für eine eintragungsfähige Urkunde richtet sich zudem nach dem ITP/AJD-Rahmen und den territorialen Steuerzuständigkeiten.
Neubau
Bei der Erstveräußerung einer Wohnung durch den Bauträger innerhalb des allgemeinen IVA-Gebiets trägt der Käufer IVA. Die Urkunde kann auch unter die AJD-Regelung fallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Steuersatz und die Besonderheiten müssen im jeweiligen Steuerleitfaden geprüft werden.
Gebrauchtimmobilie
Der gewöhnliche Kauf einer Wohnung usada fällt normalerweise unter ITP, das bei der zuständigen Verwaltung des Gebiets, in dem sich die Immobilie befindet, selbst zu veranlagen ist.
Steuersätze, Staffelungen und Ermäßigungen sind nicht landesweit einheitlich: Sie hängen von der autonomen Gemeinschaft oder dem foralen Steuersystem ab.
Übertragen Sie die IVA-Behandlung auf dem spanischen Festland bzw. den Balearen nicht automatisch auf Canarias, Ceuta oder Melilla. Besondere indirekte Steuersysteme müssen anhand der zuständigen territorialen Quelle geklärt werden.
Die Canonical-Version dieser Seite ist ein Vergleich. Prozentsätze, Ermäßigungen und Bemessungsgrundlagen müssen den jeweiligen nationalen und autonomen Steuerleitfäden entnommen werden.
Zahlungen und Zeitplan
Bei einem Neubau ab Plan kann der Käufer lange vor der Schlüsselübergabe Kapital binden
Die erste Zusatzbestimmung des Bauordnungsgesetzes regelt die Vorauszahlungen, die ein Bauträger für den Bau von Wohnungen erhält. Ab Erteilung der Baugenehmigung muss die Rückzahlung dieser Beträge zu den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen durch eine Kautionsversicherung oder selbstschuldnerische Bürgschaft abgesichert sein, und die Gelder müssen über ein Sonderkonto abgewickelt werden.
Identifizieren Sie das Bauprojekt, die Einheit, den Preis, die Meilensteine, die Übergabefrist und was mit jeder Zahlung geschieht.
Prüfen Sie gegebenenfalls das Sonderkonto und die individuelle Garantieurkunde.
Der Käufer trägt das zeitliche Risiko bis zur Fertigstellung, Genehmigung und Übergabe.
Der Restbetrag wird beglichen und die endgültigen Unterlagen zur Immobilie werden geprüft.
Kauf ab Plan
Der Vertrag muss die Rückzahlungsverpflichtung in den vorgesehenen Fällen, den Hinweis auf die Versicherung oder Bürgschaft sowie das Institut bzw. Konto enthalten, über das die Vorauszahlungen geleistet werden. Der Bauträger muss in den Fällen, die dem gesetzlichen Regelwerk unterliegen, den Nachweis der Garantie übergeben.
Wiederverkauf
Vor der notariellen Beurkundung kann eine Reservierung, eine Anzahlung oder ein anderer privater Vertrag bestehen; deren Wirkungen hängen jedoch von der Formulierung und dem anwendbaren Recht ab. Aus der bloßen Bezeichnung des Dokuments dürfen weder ein Betrag noch ein Prozentsatz oder eine allgemein gültige Folge abgeleitet werden.
Bestätigen Sie vor der Überweisung erheblicher Beträge den Stand der Genehmigung, die Identität des Bauträgers, das Empfängerkonto, die anwendbare Garantie, die vertragliche Frist und den Rückzahlungsmechanismus.
Haftung für Baumängel
Die Fristen von 1, 3 und 10 Jahren beginnen mit der Abnahme des Bauwerks, nicht mit jedem einzelnen Kaufvertrag
Das Gesetz 38/1999 regelt die Haftung für bestimmte materielle Schäden an Fertigstellung, Bewohnbarkeit und Struktur innerhalb von Fristen von jeweils einem, drei und zehn Jahren. Diese Fristen werden ab der vorbehaltlosen Abnahme des Bauwerks oder ab der Behebung der Vorbehalte berechnet.
Fertigstellung oder Ausbau
Der Bauunternehmer haftet ein Jahr lang für materielle Schäden, die auf Ausführungsfehler oder Mängel zurückzuführen sind und Elemente der Fertigstellung oder des Ausbaus betreffen.
Bewohnbarkeit
Die LOE legt drei Jahre für bestimmte materielle Schäden fest, die durch Mängel an Bauelementen oder Installationen verursacht werden und Anforderungen an die Bewohnbarkeit beeinträchtigen.
Struktur
Die Haftung erstreckt sich über zehn Jahre auf bestimmte strukturelle Mängel oder Defekte, die die mechanische Festigkeit und Stabilität beeinträchtigen.
Der Kauf einer Bestandsimmobilie setzt diese Fristen nicht erneut in Gang. Die LOE sieht selbst Schutz gegenüber Eigentümern und Dritterwerbern vor, sodass bei einem kürzlich erfolgten Wiederverkauf ein Teil der verbleibenden Frist erhalten bleiben kann.Die gesetzlichen Haftungsfristen dürfen nicht mit gewerblichen Garantien, Garantien für Haushaltsgeräte oder zusätzlichen vertraglichen Rechten verwechselt werden.
Die LOE verpflichtet zur Aufbewahrung und Weitergabe der Unterlagen zum ausgeführten Bauwerk sowie der Versicherungen und Garantien, über die das Gebäude verfügt. Beim Wiederverkauf eines kürzlich errichteten Gebäudes können diese Unterlagen ebenfalls relevant sein, um festzustellen, welche Deckungen noch bestehen.
Unterschiedliche Due Diligence
Verwenden Sie nicht dieselbe Checkliste für einen Bauträger wie für eine Immobilie mit zwanzigjähriger Vorgeschichte
Grundbuch, Catastro und Baurecht sind bei beiden Käufen wichtig, doch der Schwerpunkt verschiebt sich. Bei Neubauten werden der Entwicklungs- und Übergabeprozess geprüft; beim Wiederverkauf wird die rechtliche, bauliche und gemeinschaftliche Historie der Immobilie rekonstruiert.
Neubau
- Identität und Eigentumsverhältnisse des Bauträgers am Grundstück oder an den Entwicklungsrechten.
- Grundbuchsituation des Grundstücks und relevante Belastungen.
- Baugenehmigung und verwaltungsrechtlicher Status des Projekts.
- Vertrag, Baubeschreibung, Pläne, Anlagen und Flächenangaben.
- Garantie und Konto für Vorauszahlungen, sofern zutreffend.
- Baufertigstellungsbescheinigung und Unterlagen zum ausgeführten Bauwerk.
- Erstbezugsbewilligung, Bescheinigung oder gleichwertiges Dokument gemäß der zuständigen Behörde.
- Prüfung der Übergabe, Mängel und bestehender Garantien.
Gebrauchtimmobilie
- Eigentumsverhältnisse und bestehende Belastungen im Grundbuch.
- Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten oder sonstige Einschränkungen.
- Übereinstimmung zwischen Grundbuch, Catastro und tatsächlichem Zustand.
- Baurechtliche Situation sowie durchgeführte Umbauten oder Erweiterungen.
- Stand der Verbindlichkeiten und Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.
- IBI und weitere mit dem Grundstück verbundene Unterlagen.
- Mieter, Bewohner oder Rechte Dritter.
- Technischer Zustand, Installationen, Feuchtigkeit und geplanter Renovierungsbedarf.
Tatsächlicher Nutzungszeitpunkt
Der Kaufpreis zeigt nicht, wann Sie die Immobilie nutzen können oder wie viel Sie danach noch investieren müssen
Eine Immobilie vom Plan kann neue Installationen und einen geringeren unmittelbaren Renovierungsbedarf bieten, erfordert jedoch möglicherweise das Abwarten von Fertigstellung und Übergabe. Ein Wiederverkauf kann früher verfügbar sein, doch der bauliche Zustand, eine Renovierung, die Löschung von Belastungen oder die Nutzungssituation können den Zeitplan verändern.
- Vergleichen Sie den realistischen Einzugstermin, nicht nur den Beurkundungstermin.
- Berücksichtigen Sie im Budget Extras, Verbesserungen und Ausstattungen bei Neubauten, die nicht im Grundpreis enthalten sind.
- Bei Bestandsimmobilien sollten Sie Renovierungen, Installationen, Möblierung und mögliche bekannte Sonderumlagen einkalkulieren.
- Prüfen Sie, ob die Immobilie frei von Bewohnern übergeben wird und ob die Versorgungsanschlüsse im erwarteten Zustand sind.
- Bei einer Hypothek sollten Sie in beiden Szenarien Bewertung, Bankgenehmigung und Vertragsfrist berücksichtigen.
| Budgetfrage | Neubau | Gebrauchtimmobilie |
|---|---|---|
| Entstehen Kosten, bevor Sie die Schlüssel erhalten? | Je nach Baufortschritt können Vorauszahlungen anfallen. | Je nach Vereinbarung kann eine Reservierung oder ein privater Vertrag erforderlich sein. |
| Ist eine Renovierung erforderlich? | Nicht unbedingt, aber Extras und Individualisierungen können die Kosten erhöhen. | Das hängt vom tatsächlichen Zustand und vom gewünschten Standard des Käufers ab. |
| Besteht das Risiko einer Verzögerung? | Ja, insbesondere wenn sich die Immobilie noch im Bau befindet; der Vertrag sollte Termine und Folgen regeln. | Auch durch Finanzierung, Belastungen, Belegung oder Unterlagen können Verzögerungen entstehen, doch die physische Immobilie existiert bereits. |
| Kann ich vor der Unterzeichnung alles besichtigen? | Bei einem Kauf ab Plan kann die fertige Immobilie bei Vertragsschluss nicht besichtigt werden; die Grundlage sind Projekt, Pläne und Baubeschreibung. | In der Regel kann die bestehende Immobilie vor Abschluss des Kaufs besichtigt werden. |
So wählen Sie
Beginnen Sie mit der Priorität, bei der Sie keine Kompromisse eingehen möchten
Die Entscheidung fällt leichter, wenn das Ziel des Käufers verglichen wird, statt eine Immobilienart per Definition als überlegen anzusehen.
Sie müssen bald einziehen
Eine freie und dokumentarisch vorbereitete Bestandsimmobilie kann besser passen als ein noch im Bau befindliches Projekt.
Sie legen Wert auf neue Ausstattungen
Ein Neubau kann moderne Ausstattung, Effizienz und Gemeinschaftsbereiche bieten, doch Sie sollten Liefertermin und Vertrag sorgfältig prüfen.
Die Lage ist nicht verhandelbar
In etablierten Gebieten können Bestandsimmobilien mehr Angebot bieten; in Entwicklungsgebieten kann das Neubauangebot dominieren. Die tatsächliche Verfügbarkeit entscheidet.
Möchten Sie Ihre Liquidität im Griff behalten
Vergleichen Sie den Zahlungsplan für Neubauabschläge mit den Renovierungs- und Folgekosten einer Bestandsimmobilie. Der ausgeschriebene Preis reicht nicht aus.
Der richtige Vergleich lautet „dieses Neubauprojekt“ gegenüber „dieser Immobilie usada“, bei identischem Gesamtbudget, demselben Zieltermin und derselben Qualität der Due Diligence.
Häufige Fehler
Acht Abkürzungen, die zu irreführenden Vergleichen führen
Nur den Preis vergleichen
Steuern, Zusatzkosten, Renovierung, Möbel, Gemeinschaftskosten und Zahlungsplan ignorieren.
Einen einheitlichen nationalen Steuersatz anwenden
ITP und AJD enthalten regionale Komponenten, die je nach Standort geklärt werden müssen.
Glauben, dass „neu“ ausreicht
Die steuerliche Einstufung hängt von der ersten oder einer späteren Übergabe sowie von den Umständen der Transaktion ab.
Ohne Garantie vom Plan kaufen
Vor der Vorauszahlung von Geldern nicht prüfen, ob Genehmigung, Sonderkonto und die geltende Garantie vorliegen.
Annehmen, dass die Garantie mit dem Kauf beginnt
Die LOE-Fristen werden ab der Abnahme des Bauwerks gerechnet, nicht ab jeder späteren Übertragung.
Die Bestandsimmobilie nicht besichtigen
Ein Grundbuchauszug ersetzt nicht die technische, baurechtliche und physische Prüfung der Immobilie.
Sich nur auf Renderings verlassen
Bei Neubauten haben Vertrag, Pläne, Baubeschreibung und Dokumentation mehr Gewicht als Werbematerial.
Den Nutzungszeitpunkt ignorieren
Eine günstigere Option kann schlechter sein, wenn sie Sie zum Warten zwingt oder Renovierungen außerhalb Ihres tatsächlichen Zeitrahmens erfordert.
Verifizierte offizielle Quellen
Rechtliche und institutionelle Grundlage des Vergleichs
Quellen überprüft am sada 8. August 2026. Regionale Steuersätze, Genehmigungen und konkrete Verwaltungsanforderungen müssen in der zuständigen autonomen Gemeinschaft und Gemeinde geprüft werden.
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Häufig gestellte Fragen
Neubau oder Bestandsimmobilie in España
Bei einem gewöhnlichen Wohnimmobilienkauf unterliegt die Erstübergabe einer Wohnung durch den Bauträger im gemeinsamen IVA-Gebiet normalerweise der IVA, und die notarielle Kaufurkunde kann der AJD unterliegen. Die usada-Immobilie unterliegt normalerweise der ITP. Steuersätze, Ermäßigungen und Sonderregelungen müssen nach der jeweiligen konkreten Jurisdiktion beurteilt werden.
Nein. Für steuerliche Zwecke sind der Begriff der Erstlieferung und die Umstände der Transaktion maßgeblich. Die AEAT legt besondere Regeln für vom Bauträger erworbene Wohnungen und für Immobilien fest, die bereits genutzt wurden.
Das Bauordnungsgesetz sieht eine besondere Regelung für Vorauszahlungen vor. Ab Erteilung der Baugenehmigung muss der diesem Regime unterliegende Bauträger die Rückzahlung der Beträge in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durch eine Kautionsversicherung oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft garantieren und diese über ein Sonderkonto abwickeln.
Die LOE sieht Haftungsfristen von einem Jahr für bestimmte Mängel bei Fertigstellung oder Ausführung, drei Jahren für bestimmte Mängel, die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen, und zehn Jahren für bestimmte strukturelle Mängel vor. Sie beginnen mit der Abnahme des Bauwerks, nicht mit dem individuellen Kauf durch den jeweiligen Eigentümer.
Ja, wenn das Gebäude ausreichend neu ist und innerhalb der geltenden gesetzlichen Fristen noch Zeit verbleibt. Die LOE sieht eine Haftung gegenüber Eigentümern und Dritterwerbern vor, aber ein Weiterverkauf setzt die Fristen nicht erneut in Gang.
Beide erfordern eine Prüfung, jedoch unterschiedlicher Art. Bei Neubauten stehen insbesondere der Bauträger, die Genehmigung, das Projekt, der Vertrag, Zahlungen, Garantien und die Übergabe im Vordergrund. Bei einem Wiederverkauf sind insbesondere Eigentum, Belastungen, Eigentümergemeinschaft, baulicher Zustand, Umbauten, Nutzung, Catastro und Baurecht relevant.
Nein. Ein Wiederverkauf kann zügig abgeschlossen werden, wenn die Immobilie frei von Belastungen, finanziert und dokumentarisch vorbereitet ist; Belastungen, Löschungen, Bewohner, Finanzierung oder Prüfungsprobleme können ihn jedoch verzögern. Bei Neubauten hängt die Frist außerdem vom Baufortschritt und der Übergabe ab.
Es gibt keine allgemeingültige Antwort. Verglichen werden sollten Gesamtpreis, Steuern, Zeitraum bis zur Eigennutzung oder Vermietung, Renovierung, lokale Nachfrage, laufende Kosten, Nutzungsbeschränkungen und Fertigstellungsrisiko. Die beste Option hängt von der Strategie und der konkreten Immobilie ab.
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