Imagen editorial sobre Ganancia patrimonial al vender una vivienda en España

Veräußerungsgewinn beim Verkauf einer Immobilie in España

Besteuerung des Verkäufers · Veräußerungsgewinn

Die Steuer wird nicht einfach durch die Subtraktion des Kaufpreises vom Verkaufspreis berechnet.

Um den Veräußerungsgewinn einer Immobilie in España zu ermitteln, müssen der Anschaffungswert und der Wert der Veräußerung korrekt ermittelt werden. Steuern und Kosten beim Kauf, Investitionen und Verbesserungen, bestimmte Verkaufskosten sowie Abschreibungen einer vermieteten Immobilie können das steuerliche Ergebnis wesentlich beeinflussen.

Letzte Überprüfung: 9 August 2026 España · IRPF / IRNR SELL-005 · P0
Schnelle Antwort

Der Veräußerungsgewinn oder -verlust bei einem Immobilienverkauf wird grundsätzlich durch die Differenz zwischen dem Veräußerungswert und das Anschaffungswert. Der Anschaffungswert kann den Kaufpreis, Investitionen und Verbesserungen sowie bestimmte unmittelbar damit verbundene Kosten und Steuern im Zusammenhang mit dem Erwerb umfassen, ausgenommen Zinsen, und muss um Abschreibungen vermindert werden, sofern zutreffend. Vom Verkaufswert können bestimmte, im Zusammenhang mit der Veräußerung gezahlte Kosten und Steuern abgezogen werden durch den Verkäufer. Anschließend ist zu klären, ob der Verkäufer der Besteuerung unterliegt als IRPF als Ansässiger oder unter IRNR als Nichtansässiger und ob eine Befreiung besteht oder eine Sonderregelung anwendbar ist.

IRPF

Ansässiger Verkäufer

Der Gewinn aus der Veräußerung der Immobilie wird grundsätzlich in die Sparbemessungsgrundlage der IRPF einbezogen.

IRNR

Nicht ansässiger Verkäufer

Der Gewinn aus einer in España gelegenen Immobilie kann der IRNR unterliegen, auch wenn der Eigentümer außerhalb des Landes lebt.

MEJ

Wertsteigernde Maßnahmen

Nachgewiesene Investitionen und wertsteigernde Maßnahmen können den Anschaffungswert erhöhen. Eine wertsteigernde Maßnahme darf nicht mit einer bloßen Reparatur verwechselt werden.

AMO

Abschreibung

War die Immobilie vermietet oder einer Tätigkeit zugeordnet, können Abschreibungen den steuerlichen Anschaffungswert mindern.

Steuerformel

Veräußerungsgewinn = Veräußerungswert − Anschaffungswert

Das IRPF-Gesetz legt diese allgemeine Regel für Vermögensübertragungen fest. Die scheinbar einfache Berechnung hängt davon ab, die beiden Werte korrekt zu ermitteln.

Veräußerungswert Verkaufspreis − anrechenbare Kosten und Steuern des Verkäufers
Anschaffungswert Kauf + wertsteigernde Maßnahmen + Kosten/Steuern − Abschreibungen
=
Ergebnis Vermögensgewinn oder -verlust
Die noch offene Hypothek wird von dieser Formel nicht abgezogen.

Der Betrag, den du der Bank noch debas schuldest, beeinflusst den Nettobetrag, den du erhältst beim Verkauf, mindert jedoch nicht automatisch den Vermögensgewinn. Die Hypothekenschuld kann jedoch bei spezifischen Regelungen relevant sein, zum Beispiel zur Bestimmung des erzielten Betrags im Hinblick auf die Steuerbefreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz.

Anschaffungswert

Die steuerlichen Anschaffungskosten einer Immobilie können höher sein als der im Kaufvertrag angegebene Preis

Bei einem entgeltlichen Erwerb rechnet das IRPF-Gesetz zum tatsächlichen Anschaffungsbetrag bestimmte Investitionen, Verbesserungen, Kosten und Steuern hinzu, die der Erwerber der Immobilie gezahlt hat.

Bestandteil Allgemeine Behandlung Hinweis
Anschaffungspreis Wird hinzugerechnet. Tatsächlicher Betrag, zu dem die Immobilie bei einem entgeltlichen Erwerb erworben wurde.
ITP / IVA / AJD beim Erwerb Kann Teil des Anschaffungswerts sein. Es muss sich um mit dem Erwerb verbundene Steuern handeln, die vom Erwerber der Immobilie entrichtet wurden.
Notar- und Grundbuchkosten beim Erwerb Kann einbezogen werden. Soweit es sich um mit dem Erwerb verbundene Kosten handelt und diese vom Erwerber getragen wurden.
Investitionen und Verbesserungen Sie werden hinzugerechnet, wenn sie steuerlich als solche eingestuft werden können. Sie müssen nachweisbar sein und von gewöhnlichen Instandhaltungs- und Reparaturkosten unterschieden werden können.
Hypothekenzinsen Sie erhöhen nach dieser Regel nicht den Anschaffungswert. Der Artikel 35 schließt Zinsen ausdrücklich von den Kosten aus. und Steuern, die den Anschaffungswert bilden.
Abschreibungen Sie mindern den Wert, soweit zutreffend. Besonders wichtig, wenn die Immobilie vermietet war oder einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet war.

Bauarbeiten und Renovierungen

„Ich habe 40.000 € für Renovierungen ausgegeben“ bedeutet nicht automatisch, dass Sie 40.000 € zum Anschaffungswert hinzurechnen können

Die Vorschriften unterscheiden zwischen Investitionen oder Verbesserungen und Ausgaben für Instandhaltung und Reparatur. Die Einstufung hängt von der konkreten Art der Arbeiten ab, nicht allein von der Höhe der Rechnung.

  • Bewahren Sie vollständige Rechnungen und Zahlungsnachweise auf.
  • Stellen Sie fest, welche Arbeiten Kapazität, Wohnqualität, Fläche oder Ausstattung erhöht haben.
  • Trennen Sie regelmäßige Instandhaltung von einer tatsächlichen Investition oder Verbesserung.
  • Bewahren Sie gegebenenfalls Genehmigungen und technische Unterlagen auf.
  • Wenn es in verschiedenen Jahren mehrere Verbesserungen gab, bewahren Sie das Datum jeder einzelnen auf.

Veräußerungswert

Für die Steuerbehörde sind Verkaufspreis und Veräußerungswert ebenfalls nicht zwingend identisch

Der Veräußerungswert basiert auf dem tatsächlichen Verkaufspreis. Davon werden die mit der Veräußerung verbundenen Kosten und Steuern abgezogen, die vom Verkäufer getragen wurden.

+

Tatsächlicher Verkaufsbetrag

Ausgangspunkt ist die tatsächliche Gegenleistung, sofern diese nicht niedriger ist als der marktübliche Wert im Sinne des Gesetzes.

Nebenkosten der Veräußerung

Bestimmte, unmittelbar mit der Übertragung verbundene und gezahlte Kosten können den Veräußerungswert mindern.

STEUER

Steuern bei der Übertragung

Die vom Veräußerer entrichteten, der Übertragung innewohnenden Steuern können diese Minderung berücksichtigen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Die kommunale Wertzuwachssteuer und der Veräußerungsgewinn sind unterschiedliche Steuern.

Dass eine kommunale Steuer als berücksichtigungsfähiger Bestandteil innerhalb der steuerlichen Berechnung des Gewinns berücksichtigt werden kann, macht beide Steuern nicht zu derselben Verpflichtung. Die IIVTNU muss je nach Gemeinde und Situation gesondert geprüft werden.

Vermietete Immobilie

Die Abschreibung kann den künftigen steuerlichen Gewinn erhöhen

War eine Immobilie vermietet und war die Abschreibung steuerlich absetzbar, muss der bei der Veräußerung verwendete Anschaffungswert um die entsprechenden Abschreibungen reduziert werden.

  • Es reicht nicht aus, lediglich den ursprünglichen Kaufpreis wiederzuerlangen.
  • Die steuerliche Historie der Vermietung kann den Anschaffungswert verändern.
  • In den vorgesehenen Fällen kann die Mindestabschreibung berücksichtigt werden.
  • Bewahren Sie die Steuererklärungen aus den Vermietungsjahren auf.
  • Trennen Sie den Grundstückswert vom Gebäudewert, wenn die Berechnung dies erfordert.

Erbschaften und Schenkungen

Wenn Sie die Immobilie nicht gekauft haben, wird der Anschaffungswert anders ermittelt

Wenn der Erwerb unentgeltlich erfolgte tui – beispielsweise durch Erbschaft oder Schenkung – Die Regeln der IRPF verweisen auf die sich aus den Vorschriften ergebenden Werte der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb der gesetzlichen Grenzen, anschließend werden die weiteren gegebenenfalls relevanten Bestandteile einbezogen.

ISD

Anschaffungswert

Ausgangspunkt ist der nach den Regeln für Erbschaften und Schenkungen ermittelte Wert, ohne den Marktwert im rechtlichen Sinne zu überschreiten.

+

Kosten und Steuern

Die mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern können hinzugerechnet werden, sofern sie von der erwerbenden Person getragen wurden.

MEJ

Spätere Verbesserungen

Investitionen und Verbesserungen, die nach dem Erben oder dem Erhalt der Immobilie vorgenommen wurden, können für die Berechnung relevant sein.

Steuerlich ansässiger Verkäufer

Der Gewinn aus der Immobilie wird grundsätzlich in die Sparbemessungsgrundlage der IRPF einbezogen

Der derzeit geltende Tarif für die steuerpflichtige Sparbemessungsgrundlage unter Hinzurechnung der in der IRPF-Gesetzgebung vorgesehenen staatlichen und regionalen Komponenten verwendet die folgenden Grenzsteuersätze.

Bis 6.000 €
19%
6.000 € – 50.000 €
21%
50.000 € – 200.000 €
23%
200.000 € – 300.000 €
27%
Mehr als 300.000 €
30%
Multiplizieren Sie nicht den gesamten Gewinn mit dem höchsten erreichten Steuersatz.

Der Tarif ist progressiv. Darüber hinaus sollte der Gewinn aus der Immobilie nicht zwangsläufig isoliert von den übrigen Gewinnen, Verlusten und Einkünften betrachtet werden, die die Sparbemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen bilden. Daher kann die endgültige Steuerlast nicht allein anhand des Kauf- und Verkaufspreises korrekt berechnet werden.

Wichtige Steuerbefreiungen

Die Berechnung eines Gewinns bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieser vollständig steuerpflichtig wird

Das IRPF-Gesetz sieht konkrete Fälle der Steuerbefreiung vor. Die Voraussetzungen müssen geprüft werden, bevor davon ausgegangen wird, dass ein Verkauf steuerbefreit ist.

65+

Über 65 Jahre

Der von einer Person über 65 Jahre bei der Veräußerung erzielte Gewinn ihrer Hauptwohnung kann gemäß Artikel 33 des IRPF-Gesetzes steuerfrei sein.

Eine Steuerbefreiung besteht auch für Personen mit Pflegebedürftigkeit severa oder schwerer Pflegebedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.

RE

Reinvestition in eine selbstgenutzte Immobilie

Der bei der Veräußerung der Hauptwohnung erzielte Gewinn kann vollständig oder teilweise steuerfrei sein, wenn der erzielte Betrag reinvestiert wird in eine andere Hauptwohnung innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen.

Die Reinvestition kann innerhalb des gesetzlichen Zeitraums erfolgen, der die zwei Jahre vor oder nach der Veräußerung umfasst.

TEIL

Teilweise Reinvestition

Wird weniger als der nach der Regel erforderliche Gesamtbetrag reinvestiert, betrifft die Steuerbefreiung nur den anteiligen Teil des entsprechenden Gewinns.

„Hauptwohnung“ hat eine steuerrechtliche Definition.

Grundsätzlich verlangt das Gesetz einen ununterbrochenen Wohnsitz von drei Jahren, berücksichtigt jedoch Umstände, die es ermöglichen können, die Einstufung als Hauptwohnung vor Ablauf dieser Frist beizubehalten. Für bestimmte Steuerbefreiungen enthält die Regelung zudem spezifische Vorschriften dazu, wann eine Wohnung diese Einstufung behält nachdem sie nicht mehr bewohnt wird.

Nicht ansässiger Verkäufer

Für eine nicht in Spanien ansässige natürliche Person wird der Gewinn aus einer spanischen Immobilie derzeit mit 19% besteuert

Die AEAT ermittelt den Gewinn im Allgemeinen nach den Vorschriften des IRPF, um die Differenz zwischen Veräußerungswert und Anschaffungswert zu berechnen. Der derzeit veröffentlichte Steuersatz für diesen Immobiliengewinn beträgt 19%.

  • Der angepasste Anschaffungswert wird berechnet.
  • Der Veräußerungswert abzüglich der anrechenbaren Kosten wird berechnet.
  • Die positive Differenz stellt den steuerpflichtigen Gewinn dar.
  • Die Erklärung der Veräußerung erfolgt mittels Formular 210.
  • Der vom Käufer vorgenommene Steuerabzug ist zu berücksichtigen.
Nichtansässige: Für bestimmte Reinvestitionen gibt es eine wichtige Ausnahme.

Die AEAT sieht eine Steuerbefreiung bei Reinvestition in einen Hauptwohnsitz vor für bestimmte Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums innerhalb des geltenden gesetzlichen Rahmens. Die veräußerte Immobilie muss der Hauptwohnsitz in España gewesen sein, und die Voraussetzungen für die Reinvestition müssen erfüllt sein. Der Steuerabzug von 3% und die formelle Pflicht zur Erklärung der Veräußerung bleiben gemäß dem entsprechenden Verfahren bestehen.

Ältere Immobilien

Für eine vor dem 31. Dezember 1994 erworbene Immobilie kann eine besondere Berechnung erforderlich sein.

Es gibt eine Übergangsregelung für Minderungs- bzw. Abschmelzungskoeffizienten. für bestimmte vor dem 31. Dezember 1994 erworbene Vermögenswerte. Sie reduziert nicht automatisch den gesamten Gewinn.

<94

Erwerbsdatum

Der Erwerb muss in den vorgesehenen zeitlichen Anwendungsbereich fallen. die Übergangsregelung.

2006

Reduzierbarer Anteil

Nur der bis zum 19. Januar 2006 entstandene Gewinnanteil kann für eine Reduzierung infrage kommen.

400K

Kumulierte Obergrenze

Die Regelung unterliegt einer Obergrenze von 400.000 € für Veräußerungswerte mit Anspruch auf Anwendung der Reduzierung seit dem 1. Januar 2015.

Wenden Sie keinen Abschmelzungsprozentsatz auf den gesamten Gewinn an.

Für die Berechnung müssen die Entstehungszeiträume getrennt werden, frühere Veräußerungen berücksichtigt werden, die die Obergrenze ausschöpfen, und bei vorgenommenen Verbesserungen müssen die entsprechenden Zeitpunkte getrennt behandelt werden.

Vereinfachtes Beispiel

Von einem Verkauf für 350.000 € zu einem steuerlichen Gewinn von 90.000 €

Ausschließlich didaktisches Beispiel. Es wird davon ausgegangen, dass die Immobilie niemals vermietet war, keine Übergangsregelung besteht und sämtliche Ausgaben und berücksichtigten Verbesserungen steuerlich anrechenbar und nachgewiesen sind.

Posten Betrag Auswirkung
Beim Kauf gezahlter Preis 200.000 € Anschaffungswert
Anrechenbare Steuern und Erwerbsnebenkosten 20.000 € Werden hinzugerechnet
Dokumentierte Verbesserungen 25.000 € Werden hinzugerechnet
Bereinigter Anschaffungswert 245.000 € 200.000 + 20.000 + 25.000
Verkaufspreis 350.000 € Ausgangswert des Veräußerungspreises
Anrechenbare Veräußerungskosten und -steuern 15.000 € Werden abgezogen
Bereinigter Veräußerungswert 335.000 € 350.000 − 15.000
Kapitalgewinn 90.000 € 335.000 − 245.000
90.000 € Gewinn bedeutet nicht automatisch 90.000 € × einen einzigen Prozentsatz.

Ist der Verkäufer steuerlich ansässig, wird der Gewinn in die Bemessungsgrundlage einbezogen der Sparbemessungsgrundlage zusammen mit den übrigen relevanten Bestandteilen und es wird ein progressiver Tarif angewendet, zusätzlich zu den Regeln für Einbeziehung, Verrechnung und möglichen Steuerbefreiungen. Wenn Sie nicht ansässig sind, muss die Regelung des IRNR angewendet und der Steuereinbehalt des Käufers berücksichtigt werden.

Steuerliche Unterlagen

Um den Verkauf von 2026 korrekt zu berechnen, benötigen Sie möglicherweise Unterlagen, die Jahrzehnte zurückreichen

KAUFEN

Erwerb

Kauf-, Erbschafts- oder Schenkungsurkunde sowie Unterlagen zum Wert, zu dem Sie die Immobilie erworben haben.

STEUER

Steuern

Nachweise über ITP, IVA/AJD oder ISD und andere mit dem Erwerb verbundene Steuern soweit diese anfallen.

OBR

Wertsteigernde Maßnahmen

Rechnungen, Zahlungsnachweise, Genehmigungen und technische Unterlagen, mit denen sich Investitionen oder Verbesserungen nachweisen lassen.

VERMIETUNG

Vermietung

Steuererklärungen und Angaben, die erforderlich sind, um die Abschreibungen nachzuvollziehen, falls die Immobilie vermietet war.

VERKAUFEN

Verkauf

Verkaufsurkunde und Nachweise über die damit verbundenen Kosten vom Verkäufer getragen wurden.

MUN

Kommunale Steuern

Bewahren Sie die Steuerbescheide oder Selbstveranlagungen auf, die gegebenenfalls unmittelbar mit der Übertragung zusammenhängen.

65+

Steuerbefreiungen

Unterlagen zum Nachweis des Hauptwohnsitzes, des Alters, der Pflegebedürftigkeit oder der Reinvestition, wenn eine Steuerbefreiung geltend gemacht wird.

ALT

Früherer Erwerb

Wenn Sie vor 1994 erworben haben, bewahren Sie insbesondere die Daten, Beträge und Angaben zu relevanten früheren Übertragungen auf.

Häufige Fehler

Zehn Fehler, die die Berechnung verfälschen können

01

Nur Kaufpreis vom Verkaufspreis abziehen

Ausgaben, Steuern, Verbesserungen und Abschreibungen ignorieren, die Teil der steuerlichen Vorschriften sind.

02

Die verbleibende Hypothek abziehen

Der ausstehende Darlehensbetrag mindert den Veräußerungsgewinn nicht automatisch.

03

Hypothekenzinsen hinzurechnen

Zinsen sind ausdrücklich vom Anschaffungswert ausgeschlossen nach der allgemeinen Regelung von Artikel 35.

04

Jede Renovierung als Verbesserung bezeichnen

Instandhaltung und Reparaturen dürfen nicht automatisch zu einem höheren Anschaffungswert führen.

05

Abschreibungen vergessen

Besonders riskant, wenn die Immobilie jahrelang vermietet war.

06

Den Einbehalt von 3% als Steuer betrachten

Es handelt sich um eine Vorauszahlung des nicht ansässigen Verkäufers, nicht um den Steuersatz auf den Gewinn.

07

Kommunale Wertzuwachssteuer verwechseln

IIVTNU und Veräußerungsgewinn sind unterschiedliche Verpflichtungen.

08

Eine Steuerbefreiung voraussetzen

Alter, Hauptwohnsitz und Reinvestition unterliegen konkreten Voraussetzungen.

09

Alte Rechnungen verlieren

Ohne Unterlagen kann es deutlich schwieriger sein, Ausgaben oder Verbesserungen nachzuweisen.

10

Käufe vor 1994 ignorieren

Sie können unter eine Übergangsregelung fallen, die eine spezifische Berechnung erfordert.

Einen Verkauf vorbereiten

Berechnen Sie die Steuerbelastung, bevor Sie den endgültigen Preis akzeptieren

Der Verkaufspreis ist nicht der Nettobetrag, der nach der Transaktion übrig bleibt. Bei einer Immobilie mit früheren Verbesserungen, Vermietung, Erbschaft, Hypothek, fehlender Ansässigkeit oder möglicher Befreiung empfiehlt es sich, zunächst die steuerliche Historie der Immobilie nachzuvollziehen.

Verifizierte offizielle Quellen

Berechnungsregeln, Steuersätze, Befreiungen und Nichtansässige

Quellen überprüft am sada 9. August 2026. Die steuerlichen Angaben basieren auf staatlichen Rechtsvorschriften und Informationsmaterial der Agencia Tributaria.

BOE · Stufe 1 Gesetz 35/2006 zur Einkommensteuer Artikel 33 bis 38 zu Veräußerungsgewinnen, Werten von Erwerb und Veräußerung, Befreiungen und Reinvestitionen; Artikel 66 und 76 zur Besteuerung von Kapitaleinkünften. AEAT · IRPF Allgemeine Berechnungsregeln Offizielles Schema zu Anschaffungswert, Investitionen und Verbesserungen, Kosten, Steuern, Abschreibungen und Veräußerungswert. AEAT · Sparskala Besteuerung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage für Kapitaleinkünfte Aktuelle Skala der kombinierten Steuersätze, die auf die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage für Kapitaleinkünfte anwendbar sind. AEAT · Hauptwohnsitz Steuerbefreiung bei Reinvestition Allgemeine Voraussetzungen für die vollständige oder anteilige Befreiung von dem Gewinn bei Reinvestition in eine andere Hauptwohnung. AEAT · Über 65 Jahre Veräußerung des Hauptwohnsitzes Steuerbefreiung für Personen über 65 Jahre und Personen mit Pflegegrad severa oder schwerer Pflegebedürftigkeit, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. AEAT · IRNR Veräußerungsgewinn aus Immobilien von Nichtansässigen Berechnung der Bemessungsgrundlage, Steuersatz von 19%, Einbehalt durch den Käufer, Reinvestition und geltende Sonderregelungen. AEAT · Formular 210 Anleitung zu Immobiliengewinnen Felder für Veräußerungswert, Anschaffungswert, Kosten, Abschreibungen und Übergangsregelung. AEAT · Übergangsregelung Vor dem 31. Dezember 1994 erworbene Immobilien Minderungskoeffizienten, reduzierbarer Gewinnanteil und kumulierter Höchstbetrag der Veräußerungswerte.
Letzte Überprüfung: 9. August 2026

Steuersätze, Grenzen, Formulare und Steuerbefreiungen sind Informationen, die sich möglicherweise ändern können. Diese Seite sollte überprüft werden, wenn sich das IRPF-Gesetz, das IRNR-Gesetz oder die von der AEAT veröffentlichten Verfahren ändern.

Häufig gestellte Fragen

Veräußerungsgewinn beim Verkauf einer Immobilie

Im Allgemeinen wird er berechnet, indem vom angepassten Veräußerungswert der angepasste Anschaffungswert abgezogen wird. Ersterer kann gemindert werden um bestimmte vom Verkäufer gezahlte Kosten und Steuern des Verkaufs; Letzterer umfasst den Anschaffungspreis, Investitionen und Verbesserungen, bestimmte Kosten und Steuern und wird, sofern zutreffend, reduziert durch Abschreibungen.

Die vom Erwerber gezahlten, mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern können in den Anschaffungswert einbezogen werden, mit Ausnahme der Zinsen, nach den Vorschriften des Artikels 35 des IRPF-Gesetzes steuerfrei sein.

Nein. Die Vorschriften rechnen Investitionen und Verbesserungen dem Anschaffungswert zu, doch dürfen nicht automatisch sämtliche Instandhaltungs- oder Reparaturkosten als Verbesserungen behandelt werden. Es ist zu prüfen, welcher Art die Maßnahme ist, und die entsprechenden Unterlagen sind aufzubewahren.

Nicht automatisch. Der Gewinn wird durch den Vergleich der steuerlichen Anschaffungs- und Veräußerungswerte ermittelt. Der noch offene Kapitalbetrag der Hypothek wirkt sich auf den erhaltenen Nettobetrag aus und kann für bestimmte Regelungen zur Reinvestition relevant sein, wird jedoch nicht unmittelbar vom Gewinn abgezogen.

Die steuerlich abzugsfähigen Abschreibungen und gegebenenfalls die Mindestabschreibung müssen geprüft werden. Diese Beträge können den Anschaffungswert mindern und den aus dem Verkauf resultierenden Gewinn erhöhen.

Die derzeit geltende Tarifstaffel für die steuerliche Bemessungsgrundlage der Kapitaleinkünfte verwendet kombinierte Grenzsteuersätze von 19%, 21%, 23%, 27% und 30%. Die konkrete Steuerschuld hängt von der gesamten Bemessungsgrundlage der Kapitaleinkünfte, möglichen verrechenbaren Verlusten, Steuerbefreiungen und weiteren Umständen ab, daher sollte nicht ein einheitlicher Prozentsatz auf den gesamten Gewinn angewendet werden.

Die AEAT veröffentlicht derzeit einen Steuersatz von 19% für den Immobilienveräußerungsgewinn eines nicht ansässigen Steuerpflichtigen ohne Betriebsstätte. Darüber hinaus muss der Käufer einen Steuerabzug in Höhe von 3% der Gegenleistung als Vorauszahlung auf die Steuer des Verkäufers vornehmen.

Nein. Es handelt sich um eine Vorauszahlung. Der Verkäufer berechnet und erklärt anschließend den Gewinn nach dem Verfahren der IRNR und zieht den Steuerabzug von der daraus resultierenden Steuerschuld ab. Übersteigt der Steuerabzug die Steuerschuld, kann die Erstattung des Überschusses nach dem geltenden Verfahren beantragt werden.

Das IRPF-Gesetz sieht eine Steuerbefreiung für den erzielten Gewinn vor, wenn Personen über 65 Jahre ihren Hauptwohnsitz veräußern, sofern die Immobilie gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen als Hauptwohnsitz gilt.

Der beim Verkauf eines Hauptwohnsitzes erzielte Gewinn kann bei Reinvestition ganz oder teilweise steuerfrei sein, wenn die Voraussetzungen hinsichtlich Hauptwohnsitz, reinvestiertem Betrag, Frist und weiteren in den Vorschriften vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.

Bei unentgeltlichen tuiErwerben basiert der Erwerbswert auf dem nach den Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer ermittelten Werten innerhalb der gesetzlichen Grenzen, zuzüglich der anfallenden Kosten, Steuern sowie Investitionen oder Verbesserungen und unter Berücksichtigung von Abschreibungen, sofern zutreffend.

die Übergangsregelung für die Minderungskoeffizienten kann zur Anwendung kommen. Nur ein bestimmter Teil des Gewinns kann minderungsfähig sein, und es gibt eine kumulierte Grenze von 400.000 € an Veräußerungswerten mit Anspruch auf diese Regelung seit 2015, weshalb die Berechnung individuell vorgenommen werden muss.

Hinweis: Dieser Leitfaden dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung. Die tatsächliche Berechnung eines Veräußerungsgewinns kann von der steuerlichen Ansässigkeit, den Erwerbsdaten, Miteigentum, Modernisierungen, Abschreibungen, Vermietungen, Erbschaften oder Schenkungen, Steuerbefreiungen, verrechenbaren Verlusten, früheren Transaktionen und weiteren Umständen abhängen. Bevor Sie die IRPF- oder IRNR-Erklärung einreichen, prüfen Sie die geltenden Vorschriften und Verfahren der Agencia Tributaria und holen Sie professionelle Beratung ein, wenn die Transaktion dies erfordert.

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