Imagen editorial sobre Gastos e impuestos al vender una vivienda en España

Kosten und Steuern beim Verkauf einer Immobilie in España

Immobilienverkauf · Kosten · Besteuerung

Der Verkaufspreis entspricht nicht dem Nettobetrag, den der Verkäufer erhält

Beim Verkauf einer Immobilie in España können Makler- und Beratungshonorare, Dokumentationskosten, Kosten für die Ablösung einer Hypothek und verschiedene Steuerpflichten anfallen. Die Besteuerung unterscheidet sich erheblich je nach steuerlichem Wohnsitz des Verkäufers und der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet.

Rechtsgebiet: España + Gemeinde Steuerliches Profil des Verkäufers: erforderlich Überprüft: 09/08/2026

Kurzantwort

Welche Kosten können einem Immobilienverkäufer in España entstehen?

Es gibt keinen einheitlichen Prozentsatz für „Verkaufskosten“, der für alle Transaktionen gilt.

Ein Verkäufer kann Vermittlungs- und Beratungshonorare, Dokumentationskosten, hypothekenbezogene Kosten, Steuern auf einen möglichen Veräußerungsgewinn und gegebenenfalls kommunale Wertzuwachssteuer tragen müssen. Ist der Verkäufer steuerlich nicht ansässig, löst der Kaufvertrag zudem den spezifischen Steuereinbehaltsmechanismus von 3% aus.

Eine Verkaufskalkulation korrekt zu erstellen bedeutet, drei Posten zu trennen: Transaktionskosten, abzulösende Schulden und Steuern. Nicht jeder Betrag, der beim Notartermin vom Preis abgezogen wird, hat dieselbe rechtliche oder steuerliche Natur.

Nettoverkaufserlös

Beginnen Sie mit dem Preis und ziehen Sie jeden Posten einzeln ab

Der Betrag, der dem Verkäufer letztlich zur Verfügung steht ergibt sich nicht durch die Anwendung eines pauschalen Prozentsatzes auf den Preis. Jeder Posten muss einzeln identifiziert und belegt werden.

  • Tatsächlicher Übertragungspreis.
  • Offene Hypothekenschuld, die deba beglichen werden muss.
  • Vereinbarte Makler- und Berufshonorare.
  • Kosten für die Löschung im Grundbuch oder andere Formalitäten.
  • Vom Verkäufer zu tragende Steuern.
  • Andere Abrechnungen oder Schulden, die deban im Rahmen der Transaktion geregelt werden müssen.
Budgetübersicht Verkaufspreis − Restschuld − Kosten − Steuern = geschätzter Nettoerlös

Dieses Schema hilft bei der Organisation der Transaktion. Die tatsächliche Steuerberechnung muss getrennt erfolgen, da ein Steuereinbehalt oder eine Hypothekenschuld nicht zwangsläufig einem endgültigen Steueraufwand entsprechen.

Kostenübersicht

Die wichtigsten Posten, die ein Verkäufer prüfen sollte

Einige sind nur in bestimmten Fällen verpflichtend; andere hängen vom Vertrag ab, den der Verkäufer abgeschlossen hat mit einer Agentur, einem Anwalt, Gestor, einer Bank oder einem anderen Fachmann.

STEUER

Kapitalgewinn

Der Verkauf kann zu einem steuerlichen Gewinn oder Verlust führen. Bei einer ansässigen natürlichen Person basiert die Berechnung auf der Differenz zwischen den steuerlichen Anschaffungs- und Übertragungswerten.

MUN

Kommunale Wertzuwachssteuer

Die IIVTNU ist eine kommunale Steuer, die mit dem Wertzuwachs von städtischem Grund und Boden verbunden ist. Die zuständige Gemeinde ist entscheidend für die Ermittlung der Steuerhöhe und des konkreten Verfahrens.

3%

Steuereinbehalt für Nichtansässige

Wenn der veräußernde Eigentümer nicht ansässig ist und keine Betriebsstätte hat, Der Käufer muss 3% der Gegenleistung einbehalten und abführen als Vorauszahlung auf die Steuer des Verkäufers.

AG

Immobilienagentur

Wenn eine Agentur beteiligt ist, sollte der Verkäufer Folgendes prüfen: die Honorare, die auf die Dienstleistung anwendbaren indirekten Steuern und die im Auftrag oder Vertrag vereinbarten Bedingungen. Es gibt keine einheitliche nationale Immobilienprovision.

PRO

Rechtsanwalt, Berater oder Gestor

Die Honorare richten sich nach der beauftragten Leistung: rechtliche Prüfung, steuerliche Vorbereitung, Vertretung, Dokumentenkoordination oder andere Tätigkeiten.

HIP

Hypothek und Grundbuch

Besteht eine Hypothekenbelastung, kann es erforderlich sein, die Schuld wirtschaftlich abzulösen und zusätzlich die Löschung der Hypothek im Grundbuch zu veranlassen.

Ansässiger Verkäufer

Die Steuer auf den Gewinn wird nicht einfach anhand des Verkaufspreises berechnet

Für eine in España steuerlich ansässige natürliche Person bestimmt das IRPF-Gesetz den Gewinn oder Verlust durch Vergleich des Anschaffungswerts mit dem Veräußerungswert.

  • Der Anschaffungswert basiert auf dem Betrag, zu dem die Immobilie erworben wurde.
  • Investitionen und Verbesserungen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, können einbezogen werden.
  • Auch bestimmte, vom Erwerber gezahlte, mit dem Erwerb verbundene Ausgaben und Steuern werden berücksichtigt.
  • Der Veräußerungswert basiert auf dem tatsächlichen Verkaufspreis.
  • Bestimmte, vom Verkäufer gezahlte, mit der Veräußerung verbundene Ausgaben und Steuern können diesen Wert mindern.
  • Abschreibungen können in den gesetzlich vorgesehenen Fällen relevant sein.
Grundlegender Steuerbegriff Gewinn oder Verlust = Veräußerungswert − Anschaffungswert

Die Formel ist scheinbar einfach, aber beide Werte haben eigene steuerliche Bestandteile. Die Aufbewahrung von Kaufverträgen, Rechnungen und Belegen kann für die korrekte Berechnung unerlässlich sein.

Nicht jede Renovierung gilt steuerlich automatisch als „Verbesserung“. Die Einstufung einer Maßnahme als Reparatur, Instandhaltung oder Verbesserung kann relevant sein. Fügen Sie nicht jede während der Eigentumsjahre entstandene Ausgabe ohne Prüfung ihrer steuerlichen Behandlung und ohne Aufbewahrung der entsprechenden Nachweise zum Anschaffungswert hinzu.

Mögliche Steuerbefreiungen

Ein Gewinn bedeutet nicht immer, dass er vollständig steuerpflichtig ist

Die IRPF-Vorschriften sehen bestimmte Fälle vor, in denen der Gewinn aus einer selbstgenutzten Immobilie vollständig oder teilweise steuerbefreit sein kann.

65+

Selbstgenutzte Immobilie und Personen über 65 Jahre

Die AEAT sieht eine Steuerbefreiung für Gewinne aus der Veräußerung einer selbstgenutzten Immobilie für Personen über 65 Jahre vor sowie für bestimmte Fälle der Pflegebedürftigkeit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

RE

Reinvestition in eine selbstgenutzte Immobilie

Der Gewinn aus einer selbstgenutzten Immobilie kann von der Steuerbefreiung bei Reinvestition profitieren, wenn der erzielte Betrag in eine andere selbstgenutzte Immobilie oder deren Sanierung reinvestiert wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Steuerbefreiung darf niemals allein deshalb angenommen werden, weil die Immobilie der Wohnsitz des Verkäufers war. Die Definition der selbstgenutzten Immobilie, die Fristen und die Voraussetzungen des konkreten Falls müssen geprüft werden.

Steuerlicher Wohnsitz

Ansässige und nicht ansässige Verkäufer unterliegen nicht demselben Steuerverfahren

Die Staatsangehörigkeit ist nicht das maßgebliche Kriterium. Für den Verkauf muss die steuerliche Ansässigkeit des Veräußerers festgestellt werden und das tatsächlich auf ihn anwendbare Steuerregime.

Situation Steuer auf den Gewinn Einbehaltung von 3% Kommunale Wertzuwachssteuer
Natürliche Person mit steuerlichem Wohnsitz in España Der Immobiliengewinn oder -verlust wird, soweit zutreffend, in die IRPF einbezogen. Dies ist nicht der reguläre Mechanismus für ansässige Verkäufer. Dies muss für jede Immobilie und Gemeinde gesondert geprüft werden.
Nicht ansässige natürliche Person Der aus der spanischen Immobilie resultierende Gewinn wird nach IRNR beurteilt. Der Käufer muss die gesetzliche Quellensteuer von 3% einbehalten, sofern dies zutrifft. Dies muss gesondert geprüft werden; zudem gilt eine spezifische Ersatzregelung, wenn der Steuerpflichtige eine nicht ansässige natürliche Person ist.
Gesellschaft oder Rechtsträger Die Behandlung darf nicht automatisch anhand der persönlichen IRPF-Regeln berechnet werden. Sie hängt vom steuerlichen Wohnsitz und der Steuerstruktur des Rechtsträgers ab. Sie muss entsprechend dem Status des Veräußerers und den lokalen Vorschriften geprüft werden.
Steuerlicher Wohnsitz bedeutet weder Staatsangehörigkeit noch Verwaltungswohnsitz. Bevor die steuerliche Kalkulation für einen internationalen Verkauf erstellt wird, bestätigen Sie den zum Zeitpunkt der Veräußerung geltenden steuerlichen Wohnsitz.

Nichtansässige

Der Einbehalt von 3% verringert den bei der Beurkundung erhaltenen Betrag, ist jedoch nicht die endgültige Steuer.

Beim Erwerb einer Immobilie in España von einem nicht ansässigen Eigentümer ohne Betriebsstätte muss der Erwerber den gesetzlichen Prozentsatz einbehalten und abführen auf die dem Nichtansässigen zustehende Gegenleistung.

  • Der derzeit festgelegte Prozentsatz: 3%.
  • Er wird auf Grundlage der dem nicht ansässigen Verkäufer zustehenden Gegenleistung berechnet.
  • Der Käufer führt die Zahlung mittels Modelo 211 ab.
  • Die aktuelle Frist für Modelo 211 beträgt einen Monat ab der Veräußerung.
  • Der einbehaltene Betrag dient als Vorauszahlung auf die Steuer des Verkäufers.
  • Übersteigt der Einbehalt die endgültige Steuerlast, kann gegebenenfalls die Erstattung des Mehrbetrags beantragt werden.
Rechenbeispiel zum Einbehalt 300.000 € × 3% = 9.000 €

Bei einem Verkauf von 300.000 €, der vollständig einem nicht ansässigen Eigentümer zuzurechnen ist, würde der Käufer 9.000 € einbehalten in diesem Beispiel. Die 9.000 € stellen für sich genommen nicht dar den endgültigen Betrag der Steuer auf den Gewinn.

Kommunale Steuer

Die kommunale Wertzuwachssteuer muss in der Gemeinde berechnet werden, in der sich die Immobilie befindet

Die Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke besteuert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den Wertzuwachs des städtischen Grundstücks der durch die Übertragung sichtbar wird.

WER

Entgeltlicher Verkauf

Bei einem gewöhnlichen Verkauf bestimmt das staatliche Gesetz den Veräußerer als Steuerschuldner, unbeschadet der Sonderregelung für bestimmte nicht ansässige Verkäufer.

0

Kein Wertzuwachs

Es besteht keine Steuerpflicht, wenn gemäß dem gesetzlichen Verfahren nachgewiesen wird, dass kein Wertzuwachs zwischen den Grundstückswerten zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Veräußerung vorliegt.

MUNI

Die Steuerhöhe ist kommunal

Die Gemeinde und ihre Satzung sind unerlässlich um den Steuersatz, die zulässigen Parameter, mögliche Ermäßigungen und das konkrete Verwaltungsverfahren zu kennen.

Es gibt keinen landesweit einheitlichen Betrag für die kommunale Wertzuwachssteuer. Das staatliche Gesetz schafft den Rahmen für die IIVTNU, doch für die Berechnung einer konkreten Immobilie wird die geltende Regelung der zuständigen Gemeinde benötigt.

Immobilie mit Hypothek

Die Schuld zu begleichen und die Hypothek im Register zu löschen, sind zwei verschiedene Dinge

Wenn die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, kann ein Teil des Verkaufspreises zur Tilgung verwendet werden das ausstehende Kapital. Anschließend muss geklärt werden, ob die Löschung der Belastung im Grundbuch erforderlich ist.

  • Der ausstehende Darlehenssaldo ist eine Schuld, keine Verkaufssteuer.
  • Die Bescheinigung über die Schuldenfreiheit muss von der Stelle kostentuilos ausgestellt werden.
  • Für die Löschung im Grundbuch kann eine notarielle Urkunde erforderlich sein.
  • Die Einreichung des AJD-Dokuments zur Löschung ist verpflichtend, jedoch von der Zahlung befreit.
  • Die Eintragung der Löschung verursacht Grundbuchgebühren.
  • Wenn die Bank oder ein Dienstleister die Löschung abwickelt, können ordnungsgemäß ausgewiesene Bearbeitungskosten anfallen.
Verwechseln Sie den Hypothekensaldo nicht mit den Löschungskosten. Wenn noch 120.000 € des Darlehens offen sind, muss dieser Betrag möglicherweise aus dem Verkaufspreis an die Bank zurückgezahlt werden, bedeutet dies jedoch nicht, dass die Löschung im Grundbuch 120.000 € kostet. Die einzelnen Posten müssen in der Nettoberechnung getrennt aufgeführt werden.

Variable Kosten

Makler, Rechtsanwalt und Dienstleister richten sich nach dem tatsächlich beauftragten Service

Diese Ausgaben können im Budget erheblich sein, dürfen jedoch nicht als landesweit geltende gesetzliche Prozentsätze dargestellt werden.

AG

Immobilienvermittlung

Prüfen Sie schriftlich die Honorare, die Steuern auf die Dienstleistung, die Exklusivität, den Zeitpunkt der Fälligkeit und die Bedingungen des mit der Agentur unterzeichneten Auftrags.

LEG

Rechts- und Steuerberatung

Die Kosten hängen vom beauftragten Umfang ab: Due Diligence des Verkäufers, Vertragsvorbereitung, Vertretung, Steuerfragen oder Unterstützung bei der Unterzeichnung.

DOK

Unterlagen

Bescheinigungen, Kopien, Grundbuchauskünfte, technische Unterlagen oder spezifische Verfahren können je nach Immobilie und Lage Kosten verursachen.

Verwenden Sie zur Berechnung des Nettobetrags tatsächliche vertragliche Beträge und überprüfbare Kostenvoranschläge. Ein in einer Region üblicher Provisionssatz stellt keine gesetzlich verpflichtende tarifa für jede España dar.

Vorbereitung

Die Steuerunterlagen des ursprünglichen Kaufs können ebenso wichtig sein wie die des Verkaufs

01 · ERWERB

Erwerbsnachweis finden

Kaufvertrag oder Erwerbsdokument, Datum, Betrag und Eigentumsanteil.

02 · KOSTEN

Belege zusammentragen

Bewahren Sie Steuern und Erwerbskosten auf, die steuerlich relevant sein könnten.

03 · BAUMASSNAHMEN

Wertverbesserungen gesondert erfassen

Sammeln Sie Rechnungen und Nachweise über die Maßnahmen, die Sie steuerlich als Investitionen oder Wertverbesserungen behandeln möchten.

04 · VERKAUF

Kosten dokumentieren

Honorare und mit der Übertragung verbundene Steuern müssen ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

Beispiel für eine Kostenaufstellung

So denken Sie über das nach dem Verkauf verfügbare Geld nach

Das folgende Beispiel berechnet keine Steuern. Es zeigt lediglich, warum es sinnvoll ist, Schulden, Honorare und steuerliche Aspekte zu trennen, bevor Sie sich einen Nettobetrag zusagen.

  • Vereinbarter Preis: 400.000 €.
  • Resthypothek: 110.000 €.
  • Professionelle Honorare: gemäß den tatsächlichen Verträgen.
  • Veräußerungsgewinn: Berechnung anhand der Steuerwerte steht noch aus.
  • Plusvalía: abhängig von der Immobilie und der Gemeinde.
  • Falls der Verkäufer nicht ansässig ist: zusätzlich den Einbehalt von 3% prüfen.
Was Sie NICHT tun sollten “400.000 € zum Verkauf = 400.000 € verfügbar”

Bevor Sie ein Geschäft annehmen, erstellen Sie eine Nettoübersicht mit jeder einzelnen aufgeführten Position und vermeiden Sie es, eine Vorauszahlung mit einer endgültigen Steuer zu verwechseln.

Häufige Fehler

Acht Fehler, die den Nettoerlös eines Verkaufs verfälschen können

01

Die Steuer auf den gesamten Preis berechnen

Der Veräußerungsgewinn wird durch den Vergleich steuerlicher Werte ermittelt, nicht indem einfach ein Steuersatz auf den Verkaufspreis angewendet wird.

02

3% mit der endgültigen Steuer verwechseln

Beim Verkauf durch Nichtansässige handelt es sich um eine Vorauszahlung die anschließend mit der endgültigen Besteuerung in Zusammenhang gebracht werden muss.

03

Eine Wertzuwachssteuer einer anderen Gemeinde verwenden

Die Höhe der Abgabe und das Verfahren hängen von der zuständigen Gemeinde ab.

04

Die im Grundbuch eingetragene Hypothek vergessen

Die Rückzahlung des Darlehens beseitigt die Belastung nicht automatisch, die weiterhin im Grundbuch eingetragen ist.

05

Rechnungen nicht aufbewahren

Ohne Unterlagen können bestimmte Ausgaben oder Verbesserungen steuerlich schwer nachzuweisen sein.

06

Staatsangehörigkeit mit steuerlichem Wohnsitz verwechseln

Ein ausländischer Staatsbürger kann in España steuerlich ansässig sein und ein spanischer Staatsbürger kann nicht ansässig sein.

07

Eine Steuerbefreiung voraussetzen

Hauptwohnsitz, Reinvestition und Alter erfordern die Prüfung der genauen Voraussetzungen, bevor die Berechnung abgeschlossen wird.

08

Allgemeine Vertriebskosten verwenden

Agentur und Beratung müssen berechnet werden gemäß dem tatsächlich vereinbarten Vertrag und der Dienstleistung.

Offizielle Quellen

Rechtliche und institutionelle Grundlage dieses Leitfadens

Nationale Quellen prüften am sada 9 August 2026. Für die kommunale Wertzuwachssteuer muss stets die Satzung und das Verfahren der zuständigen Gemeinde ergänzt werden.

Einen Verkauf vorbereiten

Berechne den Nettoerlös, bevor du deine Verkaufsstrategie festlegst

Die Lage, die steuerliche Ansässigkeit des Verkäufers, die Hypothekensituation und die verfügbaren Unterlagen bestimmen, welche professionelle Unterstützung relevant sein kann.

Häufig gestellte Fragen

Kosten und Steuern beim Verkauf einer Immobilie in España

Es können Steuern auf den Veräußerungsgewinn anfallen, kommunale Wertzuwachssteuer, Makler- oder Beratungshonorare, Unterlagen sowie Kosten im Zusammenhang mit einer Hypothek oder deren Löschung. Nicht alle diese Posten fallen bei jeder Transaktion an und es gibt keinen einheitlichen nationalen Prozentsatz für Verkaufskosten.

Nein. Bei einer ansässigen natürlichen Person wird der Veräußerungsgewinn oder -verlust durch die Differenz zwischen den steuerlichen Werten für Veräußerung und Anschaffung bestimmt, nicht einfach durch Anwendung eines Prozentsatzes auf den gesamten erhaltenen Preis.

Das IRPF-Gesetz erlaubt, bestimmte Kosten und Steuern, die mit der Übertragung verbunden sind und vom Verkäufer bei der Ermittlung des Übertragungswerts getragen werden. Die Art der Ausgabe muss geprüft werden und ausreichende Unterlagen müssen aufbewahrt werden; nicht jede allgemein mit der Immobilie verbundene Ausgabe ist automatisch anrechenbar.

Der aus der spanischen Immobilie erzielte Gewinn wird nach IRNR beurteilt und wenn der gesetzliche Mechanismus Anwendung findet, muss der Käufer 3% einbehalten und abführen der dem nicht ansässigen Verkäufer zustehenden Gegenleistung.

Nein. Es handelt sich um eine Vorauszahlung auf die Steuer, die letztlich vom nicht ansässigen Veräußerer geschuldet wird. Übersteigt der einbehaltene Betrag die sich ergebende Steuer, kann die Erstattung des Mehrbetrags beantragt werden über das entsprechende Verfahren.

Bei einer entgeltlichen Übertragung bestimmt die staatliche Regelung als Steuerpflichtigen denjenigen, der das Grundstück überträgt. Ist der Steuerpflichtige eine nicht ansässige natürliche Person, sieht das Gesetz eine besondere Regelung vor, nach der der Erwerber als Steuerschuldnervertreter handelt.

Das Gesetz sieht vor, dass keine Steuerpflicht besteht, wenn nachgewiesen wird, dass kein Wertzuwachs eingetreten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Übertragung muss erklärt und die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis dieses Sachverhalts vorgelegt werden.

Es gibt keinen einheitlichen landesweiten Steuersatz. Die Berechnung hängt vom staatlichen Rahmen ab und von der Steuerverordnung der Gemeinde in der sich die Immobilie befindet. Die geltenden kommunalen Parameter und Steuersätze müssen überprüft werden.

Ja, aber die Rückzahlung der Schulden muss abgestimmt werden und die Behandlung der Hypothekenbelastung. Die wirtschaftliche Ablösung des Darlehens und die Löschung der Hypothek im Grundbuch sind unterschiedliche Vorgänge.

Banco de España weist darauf hin, dass das Institut die Bescheinigung kostuitenlos die Schuldenfreiheitsbescheinigung. Die anschließende Löschung im Grundbuch kann hingegen je nach Abwicklung Notar-, Grundbuch- oder Bearbeitungskosten verursachen.

Nicht unbedingt. Ein Vermögensverlust und die kommunale Wertzuwachssteuer sind unterschiedliche Sachverhalte, und es können zudem weitere Kosten oder Verfahren anfallen. Das Ausbleiben eines Gewinns bei IRPF oder IRNR sollte nicht allein dazu dienen, den Schluss zu ziehen, dass für die Transaktion keine weiteren Verpflichtungen bestehen.

Hinweis: Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Kosten und Steuern, die beim Verkauf einer Immobilie in España anfallen können. und wurde am sada 9. August 2026 überprüft. Er stellt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung in Bank- oder Notarangelegenheiten dar. Die Besteuerung hängt unter anderem vom steuerlichen Wohnsitz des Verkäufers, der Erwerbsform, der Nutzung der Immobilie, Gewinnen oder Verlusten, der Dokumentation von Kosten und Verbesserungen sowie dem Bestehen einer Hypothek ab. und die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet. Bei der kommunalen Wertzuwachssteuer ist die Regelung zu prüfen sowie das Verfahren der zuständigen Gemeinde. Verkäufer, die über Gesellschaften handeln, Betriebsstätten oder andere Strukturen benötigen eine spezifische steuerliche Analyse.

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