Besteuerung beim Kauf · Castilla y León
Gebrauchtimmobilien und Neubauten unterliegen unterschiedlichen Steuerregelungen.
In Castilla y León unterliegt der reguläre Kauf einer Wohnimmobilie usada normalerweise der entgeltlichen Vermögensübertragungssteuer (TPO/ITP). Die reguläre Erstlieferung einer neuen Wohnimmobilie unterliegt normalerweise der IVA und, wenn die notarielle Urkunde die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, der Steuer auf dokumentierte Rechtsakte (AJD). Regionale ermäßigte Steuersätze gibt es, doch müssen sämtliche Voraussetzungen geprüft werden.
Inhalt des Leitfadens
Prüfen Sie die Steuer, bevor Sie sie berechnen
Wichtigste Steuersätze
Drei Zahlen dienen als Orientierung für einen regulären Immobilienkauf in Castilla y León
Diese Zahlen sind Ausgangspunkte. Die Bemessungsgrundlage und etwaige Steuervergünstigungen müssen vor der Berechnung der endgültigen Steuer geprüft werden.
Gebrauchtimmobilie
8% / 10%8% auf die ersten 250.000 € der Bemessungsgrundlage und 10% auf den Teil, der 250.000 € übersteigt.
Es handelt sich nicht um 10% für die gesamte Transaktion, wenn die Bemessungsgrundlage 250.000 € übersteigt.
Reguläre Erstlieferung
10%Staatlicher Steuersatz für Gebäude oder Gebäudeteile, die für Wohnzwecke geeignet sind, gemäß den im IVA-Gesetz festgelegten Regelungen.
Die IVA wird nicht von Castilla y León festgelegt.
Steuerpflichtige Urkunde
1,5%Allgemeiner regionaler Steuersatz für erste Ausfertigungen notarieller Urkunden und Protokolle die der Kategorie notarieller Dokumente unterliegen.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen können ermäßigte Steuersätze gelten.
| Vorgang | Hauptsteuer | Referenzsatz | Was zu prüfen ist |
|---|---|---|---|
| Gebrauchtimmobilie | TPO / ITP | 8% bis 250.000 € + 10% auf den darüber hinausgehenden Betrag | Steuerbemessungsgrundlage, Referenzwert und mögliche ermäßigte Steuersätze. |
| Erstlieferung einer gewöhnlichen Wohnimmobilie | IVA + mögliche AJD | IVA 10% + allgemeiner AJD 1,5% | Dass es sich um eine IVA-pflichtige Lieferung handelt und die Urkunde AJD unterliegt. |
| Hauptwohnsitz mit Steuervergünstigung | ITP oder AJD je nach Vorgang | Es kann 4%, 0,50% oder 0,01% gelten | Alter, Erstwohnung, Einkommen, kinderreiche Familie, Behinderung, Sozialwohnung und weitere Voraussetzungen. |
| Vorgang mit Verzicht auf die IVA-Befreiung | IVA + AJD je nach Fall | Erhöhter AJD 2% | Dies ist ein Sonderfall, nicht der übliche Erwerb einer Wohnimmobilie durch einen Verbraucher. |
Zunächst ist die steuerliche Behandlung der Übertragung zu bestimmen. Ein Wiederverkauf fällt in der Regel unter TPO/ITP, während eine Erstlieferung einer Wohnimmobilie durch einen Bauträger in der Regel IVA und gegebenenfalls AJD unterliegt.
Gebrauchtimmobilie · TPO/ITP
Der allgemeine Steuersatz für Immobilien ist ab 250.000 € progressiv
Die Vorschriften von Castilla y León sehen für Immobilienübertragungen einen allgemeinen Steuersatz von 8% vor. Wenn die Steuerbemessungsgrundlage 250.000 € übersteigt, bleibt 8% auf die ersten 250.000 € anwendbar und der darüber hinausgehende Betrag wird mit 10% besteuert.
- Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 250.000 € beträgt der allgemeine Steuersatz 8%.
- Nur der Teil, der 250.000 € übersteigt, wird mit 10% besteuert.
- Maßgeblich ist die steuerliche Bemessungsgrundlage, nicht zwingend der angebotene Preis.
- Vor Anwendung des allgemeinen Steuertarifs ist zu prüfen, ob ein anwendbarer ermäßigter Steuersatz besteht.
200.000 € × 8% = 16.000 €.
ITP: 16.000 €
Erste 250.000 € × 8% = 20.000 €.
Überschuss von 100.000 € × 10% = 10.000 €.
Artikel 24 und 25 des Gesetzesdekrets 1/2013 vom Castilla y León. Der vorstehende Steuertarif entspricht der geltenden allgemeinen Regelung für Immobilien überprüft am 9. August 2026.
Steuerbemessungsgrundlage
Berechnen Sie die ITP nicht ausschließlich auf Grundlage des beurkundeten Preises
Bei ITP/AJD-pflichtigen Immobilien kann der Referenzwert des Catastro die Steuerbemessungsgrundlage bestimmen. Wenn der erklärte Wert, der Preis oder die Gegenleistung höher als der Referenzwert sind, Es wird der höhere Wert herangezogen.
Es liegt ein Referenzwert vor
Er dient in den gesetzlich vorgesehenen Fällen als steuerliche Mindestbemessungsgrundlage.
Der Preis ist höher
Wenn der erklärte Wert, der Preis oder die Gegenleistung den Referenzwert übersteigt, wird der höhere Wert herangezogen.
Es liegt kein Referenzwert vor
Vorbehaltlich einer behördlichen Überprüfung wird die Bemessungsgrundlage nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften bestimmt, wobei der maßgebliche höhere Wert aus erklärtem Wert und Marktwert herangezogen wird.
Der Referenzwert hat eine spezifische Verwendung bei ITP/AJD und ISD. Der Katasterwert erfüllt andere Funktionen, unter anderem dient er als Grundlage für die IBI.
Vergünstigungen bei TPO
Die ITP kann für bestimmte Hauptwohnsitze auf 4% sinken
Der ermäßigte Satz von 4% hängt nicht allein vom Wert der Immobilie ab. Der Erwerb muss als Hauptwohnsitz dienen und zudem einen der in den regionalen Vorschriften vorgesehenen Tatbestände erfüllen, wobei auch die allgemeinen Regelungen des Artikels 28 einzuhalten sind.
Kinderreiche Familie
4%Er kann angewendet werden, wenn der Erwerber einer kinderreichen Familie angehört, vorbehaltlich der Erfüllung der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen.
Behinderung ≥65%
4%Er kann angewendet werden, wenn beim Erwerber oder einem Mitglied seines Haushalts ein Grad der Behinderung von mindestens 65% gesetzlich anerkannt ist.
Alle unter 36
4%Alle Erwerber müssen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung jünger als 36 Jahre sein sein.
Sozialwohnung
4%Der ermäßigte Satz gilt auch für bestimmte Sozialwohnungen oder als öffentlich geförderter Wohnraum eingestufte Wohnungen.
Auch die Einkommensgrenzen und die übrigen allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, die durch Castilla y León geregelt sind. Bei jungen Menschen und gefördertem Wohnraum muss die Immobilie zudem für jeden Erwerber die erste Wohnung sein.
Junge Menschen im ländlichen Raum
In einem sehr speziellen Fall kann die ITP 0,01% betragen
Castilla y León legt einen stark ermäßigten Satz von 0,01% fest für bestimmte Erwerbe eines Hauptwohnsitzes durch junge Menschen. Es handelt sich um eine stark eingeschränkte Vergünstigung, die nicht allein wegen eines Alters von unter 36 Jahren angewendet werden sollte.
Alter
Alle Erwerber müssen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung jünger als 36 Jahre sein zum Zeitpunkt der Steuerentstehung.
Erste Wohnung
Nach den allgemeinen Regelungen muss es sich um die erste Wohnung jedes Erwerbers handeln.
Gemeinde oder kleinere lokale Gebietskörperschaft
Die Wohnung muss sich in einer Gemeinde oder kleineren lokalen Gebietskörperschaft befinden die grundsätzlich nicht mehr als 10.000 Einwohner hat, oder 3.000 Einwohner, wenn sie weniger als 30 km von einer Provinzhauptstadt entfernt liegt.
Steuerwert
Der für die Erwerbssteuer maßgebliche Wert der Wohnung muss unter 150.000 € liegen.
Neben Alter, Erstwohnung, Lage und Wert müssen die allgemeinen Vorschriften zu Einkommen und Hauptwohnsitz erfüllt sein. Die Junta aktualisiert für diese Zwecke die Liste der Gemeinden und lokalen Gebietskörperschaften.
140.000 € × 0,01% = 14 €.
ITP: 14 €Dieses Ergebnis gilt nur, wenn Käufer und Wohnung alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung erfüllen.
Neubau · IVA
Die gewöhnliche Erstlieferung einer Wohnung unterliegt in der Regel 10% IVA
Die IVA ist eine staatliche Steuer. Das Gesetz 37/1992 wendet den ermäßigten Steuersatz von 10% an auf Gebäude oder Teile davon, die zur Nutzung als Wohnungen geeignet sind, einschließlich, innerhalb der gesetzlichen Grenzen, mitübertragener Stellplätze und Nebenanlagen.
- Der reguläre Steuersatz für Wohnimmobilien beträgt 10%.
- Die Regelung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu zwei mitübertragene Stellplätze umfassen.
- Geschäftsräume gelten hierfür nicht als Nebenanlagen einer Wohnung.
- Für bestimmte Sozialwohnungen im Sonderregime oder aus öffentlicher Förderung kann eine abweichende IVA-Behandlung gelten.
Bei einer gewöhnlichen Erstlieferung einer Wohnimmobilie wird die 10% IVA nach staatlichem Recht bestimmt. Wenn die Urkunde der gestaffelten AJD-Gebühr unterliegt, Der anwendbare Steuersatz wird gemäß Castilla y León bestimmt.
Um IVA, Steuerbefreiungen und AJD korrekt zu bestimmen, muss festgestellt werden, wie die konkrete Übertragung besteuert wird, und darf nicht ausschließlich auf einer kommerziellen Beschreibung der Immobilie beruhen.
Dokumentierte Rechtsakte
Der allgemeine AJD in Castilla y León beträgt 1,5%
Der allgemeine regionale Steuersatz für den variablen Anteil notarieller Urkunden beträgt 1,5%. Für bestimmte Erwerbe von selbstgenutztem Wohneigentum gelten ermäßigte Steuersätze.
Allgemeiner Steuersatz
1,5%Erste Ausfertigung einer notariellen Urkunde oder Niederschrift die die Voraussetzungen der Steuerpflicht erfüllt.
Hauptwohnsitz
0,50%Kann in bestimmten Fällen für kinderreiche Familien gelten, bei einer Behinderung von mindestens 65%, gefördertem Wohnraum und für Käufer unter 36 Jahren.
Junge Menschen · ländlicher Raum
0,01%Kann gelten, wenn alle Käufer unter 36 Jahre alt sind und die Voraussetzungen hinsichtlich ländlichem Gebiet, Wert, Ersterwerb, Einkommen und Selbstnutzung erfüllt sind.
Er gilt für bestimmte Urkunden, die Immobilienübertragungen dokumentieren, bei denen auf eine IVA-Steuerbefreiung verzichtet wurde. Dies darf nicht mit dem gewöhnlichen Erwerb eines Neubau-Wohnobjekts verwechselt werden.
Bei Urkunden über Darlehen mit Hypothekensicherheit gilt nach staatlichen Vorschriften der Darlehensgeber als Steuerschuldner. Der AJD der Kaufvertragsurkunde und die steuerliche Regelung der Darlehensurkunde sind unterschiedliche Fragen.
Ermäßigte Steuersätze
Die Vergünstigungen bei ITP und AJD unterliegen zusätzlichen gemeinsamen Voraussetzungen
Die Feststellung eines Falls von Alter, Behinderung oder kinderreicher Familie reicht nicht aus. Artikel 28 legt gemeinsame Regeln fest. die gleichzeitig geprüft werden müssen.
| Voraussetzung | Allgemeine Regel | Warum sie wichtig ist |
|---|---|---|
| Einkommensgrenze | Die Summe der gesamten Steuerbemessungsgrundlagen abzüglich des persönlichen und familiären Freibetrags aller Erwerber oder Mitglieder des Familienhaushalts, die die Wohnung bewohnen werden, darf grundsätzlich 31.500 € nicht überschreiten. | Der Vorteil kann verloren gehen, auch wenn die Altersvoraussetzung erfüllt ist oder ein anderes persönliches Merkmal vorliegt. |
| Kinderreiche Familie | Die Grenze erhöht sich auf 37.800 € zuzüglich weiterer 6.000 € für jedes Mitglied über die Mindestzahl hinaus, die erforderlich ist, um als kinderreiche Familie zu gelten. | Die Vorschriften legen einen spezifischen Schwellenwert fest. |
| Erste Wohnung | Wenn der Vorteil darauf beruht, dass man jünger als 36 Jahre ist oder es sich um geförderten Wohnraum handelt, muss es für jeden Erwerber die erste Wohnung sein. | Der Kauf eines weiteren Wohnsitzes kann den ermäßigten Steuersatz ausschließen. |
| Vorherige Wohnung | In bestimmten Fällen bei kinderreichen Familien oder bei Behinderung muss der Erwerber, wenn er bereits Eigentümer einer anderen Wohnung ist, diese innerhalb von höchstens einem Jahr ab dem neuen Erwerb verkaufen. | Diese Voraussetzung kann auch nach der Unterzeichnung erfüllt werden. |
| Aufrechterhaltung der Voraussetzungen | Werden Voraussetzungen später nicht erfüllt, einschließlich der Beibehaltung des Hauptwohnsitzes gemäß den geltenden Bestimmungen, kann eine Nachversteuerung erforderlich sein. | Die anfängliche Ersparnis ist nicht zwangsläufig endgültig, wenn eine spätere Voraussetzung nicht erfüllt wird. |
Die Vorschriften sehen eine ergänzende Steuererklärung für den Teil der Steuer vor, der nicht entrichtet wurde, zuzüglich Verzugszinsen. Wenn der Verstoß nach Entstehung der Steuerpflicht erfolgt, legt Artikel 28 eine Frist von einem Monat ab dem Verstoß fest um die Berichtigungserklärung einzureichen.
Unverbindliche Beispiele
Wie sich die Steuern je nach Vorgang ändern
Die Beispiele verwenden hypothetische Bemessungsgrundlagen und ersetzen nicht die Prüfung des Referenzwerts oder der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung.
250.000 € × 8% = 20.000 €.
ITP: 20.000 €
250.000 € × 8% = 20.000 €.
250.000 € × 10% = 25.000 €.
Wenn alle Voraussetzungen für den Steuersatz von 4% erfüllt sind:
140.000 € × 4% = 5.600 €.
IVA: 300.000 € × 10% = 30.000 €.
Allgemeiner AJD: 300.000 € × 1,5% = 4.500 €.
Vereinfachtes Beispiel unter der Annahme, dass die notarielle Urkunde AJD unterliegt und dass dies die zu Veranschaulichungszwecken verwendete Bemessungsgrundlage ist.
Wenn der Erwerb alle Voraussetzungen für AJD von 0,50% erfüllt:
300.000 € × 0,50% = 1.500 €.
Die entsprechende IVA wird gesondert geprüft.
Notar, Grundbuchamt, Rechtsberatung, Bewertung, bestimmte Finanzierungskosten und weitere Ausgaben gehören zum Gesamtbudget des Erwerbs, sind jedoch nicht ITP, IVA oder AJD.
Steuererklärung und Selbstveranlagung
Castilla y León verwendet für diese Vorgänge das Formular 600
Die Junta de Castilla y León verwaltet TPO und AJD im Rahmen der Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtsakte. Vor der Einreichung müssen der steuerpflichtige Tatbestand, die Bemessungsgrundlage, der Steuersatz und etwaige angewandte Steuervergünstigungen korrekt bestimmt werden.
- Formular 600 für die entsprechende Selbstveranlagung.
- TPO: allgemeine Frist von 30 Werktagen ab dem Rechtsgeschäft oder Vertrag.
- AJD: allgemeine Frist von 30 Werktagen ab Ausstellung des Dokuments.
- Bewahren Sie die Urkunde, Belege und Unterlagen zur Steuervergünstigung auf.
- Prüfen Sie die aktuellen Einreichungs- und Zahlungswege bei Tributos de Castilla y León.
Die steuerliche Abwicklung ist Teil des Verfahrens nach der Beurkundung und die Frist wird nach den steuerlichen Vorschriften berechnet, nicht ab dem Zeitpunkt, an dem das Register die Eintragung abschließt.
Dieser Artikel hat die offiziellen Fristen am 9. August 2026 überprüft. Bei einer zukünftigen Transaktion sollten die Informationen erneut geprüft werden, die von Tributos de Castilla y León veröffentlicht wurden.
Häufige Fehler
Sieben Fehler, die die Berechnung verändern können
8% auf jeden Preis anwenden
Bei einer Bemessungsgrundlage über 250.000 € wird der darüber hinausgehende Betrag im allgemeinen Regime mit 10% besteuert.
Nur den Preis zugrunde legen
Der Referenzwert kann eine höhere steuerliche Bemessungsgrundlage bestimmen.
ITP und IVA addieren
Die Besteuerung hängt von der Art der Übertragung ab. Es handelt sich nicht um zwei Steuern, die bei einem gewöhnlichen Kauf automatisch kumuliert werden.
4% allein aufgrund des Alters anwenden
Junge Käufer müssen auch die allgemeinen Vorschriften zu Erstwohnsitz, Einkommen und Hauptwohnsitz erfüllen.
0,01% mit 1% verwechseln
Der stark ermäßigte Steuersatz beträgt tatsächlich 0,01%, jedoch nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen.
Hypotheken-AJD dem Käufer auferlegen
Bei Darlehen mit Hypothekensicherheit ist der Steuerschuldner der AJD der Darlehensgeber.
Steuersätze einer anderen autonomen Gemeinschaft übernehmen
Die tarifas und Vergünstigungen von Andalucía, Madrid, Castilla-La Mancha oder einer anderen Region bestimmen nicht die Besteuerung von Castilla y León.
Offizielle Quellen
Für diesen Leitfaden verwendete Rechtsvorschriften und Behörden
Die regionalen Steuersätze beruhen auf den Rechtsvorschriften von Castilla y León. Die IVA richtet sich nach staatlichen Rechtsvorschriften, und der Referenzwert wird mit der Dirección General del Catastro abgeglichen.
Die hier aufgeführten Steuersätze und Bedingungen wurden abgeglichen mit der konsolidierten Gesetzgebung und den offiziellen Seiten der Steuerbehörden von Castilla y León, die zu diesem Datum verfügbar waren.
Verwandte Leitfäden
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Häufig gestellte Fragen
ITP, IVA und AJD in Castilla y León
Der allgemeine Steuersatz für Immobilienübertragungen beträgt 8% auf die ersten 250.000 € der Steuerbemessungsgrundlage. Übersteigt die Bemessungsgrundlage diesen Betrag, wird der über 250.000 € hinausgehende Teil mit 10% besteuert.
Nein, nicht im allgemeinen Regelwerk. Bei einer Steuerbemessungsgrundlage von 400.000 € werden die ersten 250.000 € mit 8% besteuert und die verbleibenden 150.000 € mit 10%. Das Ergebnis wäre 35.000 € ITP, sofern keine abweichende steuerliche Behandlung gilt.
Ja. Für den Hauptwohnsitz kann ein Steuersatz von 4% gelten, wenn alle Erwerber jünger als 36 Jahre sind, doch müssen zusätzlich die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Vorschriften zu Einkommen und Ersterwerb einer Wohnung.
Ja, aber es handelt sich um eine sehr spezifische Vergünstigung. Neben anderen Voraussetzungen müssen alle Käufer jünger als 36 Jahre sein, es muss sich um den Hauptwohnsitz und den Ersterwerb einer Wohnung handeln, die Einkommensgrenze muss eingehalten werden und die Immobilie muss die für ländliche Gebiete vorgesehenen territorialen und wertbezogenen Voraussetzungen erfüllen.
Bei einer gewöhnlichen Erstlieferung eines Gebäudes oder eines zum Wohnen geeigneten Gebäudeteils beträgt der staatliche IVA-Satz 10%. Bestimmte spezielle Kategorien von Sozialwohnungen können abweichend behandelt werden.
Der allgemeine Satz für den variablen Anteil notarieller Urkunden beträgt 1,5%, wenn die Urkunde die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerpflicht erfüllt. Es gibt ermäßigte Sätze von 0,50% und 0,01%. für bestimmte Fälle von selbstgenutztem Wohneigentum.
Nein. Bei Immobilien ist der Referenzwert des Catastro die Steuerbemessungsgrundlage bestimmen. Wenn der erklärte Wert, Preis oder die Gegenleistung über dem Referenzwert liegen, Es wird der höhere Wert herangezogen.
Die Junta de Castilla y León veröffentlicht eine allgemeine Frist von 30 Werktagen für TPO, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Rechtsakt oder Vertrag abgeschlossen wird. Für AJD veröffentlicht sie ebenfalls 30 Werktage ab Ausstellung des Dokuments.
Sie sollte nicht automatisch als Steuerkosten des Käufers hinzugerechnet werden. Bei Urkunden über Darlehen mit Hypothekensicherheit Die staatlichen Vorschriften legen fest, dass der Steuerschuldner für AJD der Darlehensgeber ist. Die Kaufurkunde muss gesondert geprüft werden.
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