ITSGF · Immobilienvermögen
Eine hochwertige Immobilie löst die Solidaritätssteuer nicht allein aus: Entscheidend sind das gesamte Nettovermögen und der steuerliche Wohnsitz.
Die befristete Solidaritätssteuer für große Vermögen (ITSGF) ist eine staatliche Steuer, die die Vermögensteuer ergänzt. Sie betrifft natürliche Personen mit einem Nettovermögen von mehr als 3.000.000 € und verwendet weitgehend dieselben Regeln für Befreiungen, Bewertung und Ermittlung des Vermögens.
Kurzantwort
Die Immobilie ist ein Bestandteil des Vermögens; die Steuer wird auf Grundlage der Nettovermögensposition des Steuerpflichtigen berechnet.
Das Gesetz 38/2022 gestaltet die ITSGF als staatliche, direkte, persönliche Steuer, die die Vermögensteuer ergänzt. Der Steuertatbestand tritt ein, wenn eine natürliche Person am 31. Dezember über ein Nettovermögen von mehr als 3.000.000 € verfügt. Das Überschreiten dieses Schwellenwerts bedeutet nicht automatisch, dass ein endgültiger Steuerbetrag zu zahlen ist.
Schwellenwert des Steuertatbestands
Das Gesetz unterwirft Nettovermögen von mehr als 3.000.000 € der Steuer.
Staatlicher Freibetrag
Die Bemessungsgrundlage wird um 700.000 € reduziert, bevor die spezielle ITSGF-Tarifskala angewendet wird.
Erste Stufe der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage
Die ersten 3.000.000 € der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage werden mit 0% besteuert.
„Nettovermögen von mehr als 3.000.000 €“ definiert den Steuertatbestand. Die Steuerschuld ergibt sich nach Anwendung von Befreiungen, Bewertungsregeln, abzugsfähigen Schulden, dem steuerfreien Mindestbetrag, der Tarifskala, den Grenzen und den jeweils geltenden Abzügen.
Persönlicher Geltungsbereich
Zunächst ist festzustellen, ob eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht besteht.
Das ITSGF verweist auf die Steuerpflichtigen der Vermögensteuer. Daher verändert der Steuerwohnsitz entscheidend, welche Vermögenswerte und Rechte in die Berechnung einbezogen werden.
Steuerlich ansässig in España
Grundsätzlich unterliegt die Person der unbeschränkten Steuerpflicht: Ihr gesamtes Nettovermögen wird berücksichtigt, unabhängig davon, wo sich die Vermögenswerte befinden oder die Rechte ausgeübt werden können, vorbehaltlich von Abkommen und besonderen Vorschriften.
Nicht steuerlich ansässig
Grundsätzlich unterliegt die Person der beschränkten Steuerpflicht: Die Steuer wird auf Vermögenswerte und Rechte erhoben, die sich befinden, in España ausgeübt oder erfüllt werden können, nach den für diese Steuerpflicht geltenden Vorschriften und Grenzen.
Das Gesetz 38/2022 sieht die Anwendung der Steuer im gesamten spanischen Staatsgebiet vor, unbeschadet der foralen Steuerregelungen des País Vasco und Navarras. Die allgemeine Regelung darf nicht automatisch auf eine konkrete forale Situation übertragen werden.
Immobilienvermögen
Eine Wohnung, mehrere Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen können Teil der Berechnung sein.
Die Steuer beschränkt sich nicht auf Immobilien, doch das Immobilienvermögen kann einen wesentlichen Teil der Bemessungsgrundlage ausmachen. Um das steuerliche Risiko zu verstehen, müssen Eigentumsverhältnisse, Steuerwert, Schulden, Befreiungen und Ansässigkeit geprüft werden.
Hauptwohnsitz
Die Befreiungen der Vermögensteuer gelten auch für das ITSGF. Der Hauptwohnsitz kann bis zu 300.000 € steuerbefreit sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zweitwohnsitz
Ein Zweitwohnsitz oder eine Ferienimmobilie wird nicht automatisch zum Hauptwohnsitz, nur weil sie vom Eigentümer genutzt wird.
Vermietete Immobilien
Das Bestehen eines Mietverhältnisses führt nicht automatisch dazu, dass die Immobilie nicht mehr zum Vermögen gehört. Die Vermögensregeln und getrennt davon die einkommensteuerliche Behandlung sind zu prüfen.
Gesellschaften mit Immobilien
Für Nichtansässige können bestimmte nicht börsennotierte Beteiligungen als in España gelegen gelten, wenn mindestens 50% des Vermögens unmittelbar oder mittelbar aus spanischen Immobilien besteht.
Steuerlicher Wert der Immobilie
Die ITSGF verwendet die Bewertungsregeln der Vermögensteuer.
Für städtische oder ländliche Immobilien gilt nach Artikel 10 des Vermögensteuergesetzes grundsätzlich der höchste von drei Werten. Dadurch kann der maßgebliche Wert vom Preis abweichen, den der Eigentümer als „Marktwert“ ansieht.
Katasterwert
Er wird mit den anderen gesetzlich vorgesehenen Werten verglichen.
Festgesetzter oder geprüfter Wert
Berücksichtigt wird der von der Verwaltung für Zwecke anderer Steuern festgesetzte oder geprüfte Wert. Die AEAT erläutert, dass der Referenzwert bei bestimmten seit 2022 erworbenen Immobilien unter diese Regel fallen kann.
Kaufpreis oder Anschaffungswert
Auch der Preis, die Gegenleistung oder der Anschaffungswert wird verglichen.
Die AEAT weist darauf hin, dass der Referenzwert in die Vermögensbewertung einbezogen werden kann, wenn er als Bemessungsgrundlage gegolten hat bei der Steuer, die einen Erwerb ab dem 1. Januar 2022 belastet hat. Daher sollten „Katasterwert“ und „Referenzwert“ nicht verwechselt werden.
Schulden und Nettovermögen
Eine Hypothek kann relevant sein, wird jedoch nicht automatisch abgezogen, ohne die tatsächliche Schuld und ihren Bezug zur Immobilie zu prüfen.
Das Nettovermögen wird berechnet, indem rechtlich abzugsfähige und nachgewiesene Lasten, Belastungen und Schulden abgezogen werden. Für Steuerpflichtige mit beschränkter Steuerpflicht ist der Abzug auf Lasten und Schulden beschränkt, die mit den in España gelegenen Vermögensgegenständen und Rechten zusammenhängen.
Ausstehende Schuld
Die Schuld wird zum Nennwert am Stichtag bewertet und muss ordnungsgemäß nachgewiesen sein.
Hypothek ≠ automatische Schuld
Die Hypothekensicherheit und die Schuld sind unterschiedliche Begriffe. Maßgeblich ist die nach dem Gesetz abzugsfähige wirtschaftliche Verpflichtung.
Nichtansässiger
Bei dinglichen Verpflichtungen sind insbesondere die Schulden aus dem in die in España steuerpflichtigen Vermögensgegenstände investierten Kapital zu prüfen.
Schwellenwert, Freibetrag und Steuersätze
Der Tarif ist progressiv und wird auf die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage angewendet, nicht unmittelbar auf den Wert der Immobilie.
Nach Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Anwendung des staatlichen Freibetrags von 700.000 € wird die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage nach dem ITSGF-Tarif besteuert. Für die erste Stufe bis 3.000.000 € gilt ein Steuersatz von 0%.
| Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ab | Restbetrag der Stufe | Grenzsteuersatz | Praktische Einordnung |
|---|---|---|---|
| 0 € | Bis 3.000.000 € | 0% | Erste Stufe der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage. |
| 3.000.000 € | Bis zu weiteren 2.347.998,03 € | 1,7% | Bis zu einer kumulierten steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage von 5.347.998,03 €. |
| 5.347.998,03 € | Bis zu weiteren 5.347.998,03 € | 2,1% | Bis zu einer kumulierten steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage von 10.695.996,06 €. |
| 10.695.996,06 € | Darüber hinaus | 3,5% | Höchster Grenzsteuersatz des aktuellen staatlichen Tarifs. |
Der Schwellenwert von 3.000.000 € bezieht sich auf das steuerpflichtige Nettovermögen, das den Steuertatbestand auslöst. Danach gilt ein Freibetrag von 700.000 € und ein Tarif, dessen erste Stufe der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage bis 3.000.000 € bei 0% liegt. Darüber hinaus können weiterhin Abzüge und Begrenzungen zur Anwendung kommen.
Vereinfachtes Beispiel
Eine Immobilie im Wert von 4,5 M€ entspricht nicht zwangsläufig einer auf 4,5 M€ berechneten Steuer.
Beispielannahme
- Steuerpflichtiges Vermögen nach Anwendung der Bewertungsregeln: 4.500.000 €.
- Ordnungsgemäß nachgewiesene abzugsfähige Schulden: 400.000 €.
- Vereinfachte Bemessungsgrundlage: 4.100.000 €.
- ITSGF-Freibetrag: 700.000 €.
- Vereinfachte steuerpflichtige Bemessungsgrundlage: 3.400.000 €.
Vereinfachte Bruttosteuer
Die ersten 3.000.000 € der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage werden mit 0% besteuert. Die folgenden 400.000 € würden in diesem vereinfachten Beispiel in die Stufe von 1,7% fallen.
Eine tatsächliche Steuererklärung kann weitere Vermögenswerte, Befreiungen, Miteigentum, Betriebsvermögen, Verbindlichkeiten mit besonderen Regelungen, internationale Abkommen, gezahlte Vermögensteuer und Steuerobergrenzen umfassen.
Verhältnis zur Vermögensteuer
Es handelt sich um unterschiedliche Steuern, doch die ITSGF ist als ergänzende Steuer konzipiert.
Das Gesetz 38/2022 erlaubt den Abzug der für dasselbe Steuerjahr tatsächlich gezahlten Vermögensteuer von der ITSGF-Steuerschuld. Daher kann die Regelung der Vermögensteuer auf Ebene der autonomen Gemeinschaften das wirtschaftliche Gesamtergebnis beeinflussen, obwohl die ITSGF staatlich ist und nicht an die autonomen Gemeinschaften übertragen wurde.
Vermögen
Sie kann bei bestimmten Steuerpflichtigen regionale Vorschriften einbeziehen und verfügt über eine eigene Steuererklärung und eigene Regelungen.
ITSGF
Sie ist staatlich, ergänzend und kann im allgemeinen System nicht an die autonomen Gemeinschaften übertragen werden.
Abzug
Die tatsächlich gezahlte Vermögensteuer kann von der ITSGF-Steuerschuld abgezogen werden.
Nicht ansässige Eigentümer
Für Nichtansässige lautet die zentrale Frage, welches Vermögen als in España gelegen gilt.
Die beschränkte Steuerpflicht konzentriert sich auf Vermögenswerte und Rechte, die in España belegen, ausübbar oder erfüllbar sind. Eine spanische Wohnimmobilie fällt eindeutig unter diese Prüfung, doch auch Gesellschaftsstrukturen können überprüft werden müssen.
Direkt gehaltene Immobilie
Eine in España gelegene Wohnung, Villa, Parzelle oder Immobilie kann zum Vermögen gehören, das der beschränkten Steuerpflicht unterliegt.
Indirekte Immobilienbeteiligung
Das Vermögensteuergesetz betrachtet bestimmte nicht börsennotierte Beteiligungen als in España gelegen, wenn mindestens 50% der Vermögenswerte der Gesellschaft direkt oder indirekt aus spanischen Immobilien bestehen.
Steuervertreter
Die ITSGF enthält für bestimmte nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige die besondere Pflicht, einen Vertreter in España zu bestellen, mit der vorgesehenen Ausnahme für EWR-Staaten, sofern die gesetzlich vorgeschriebene Amtshilfe besteht.
Das Gesetz selbst wahrt die Anwendung von Verträgen und internationalen Abkommen, die in die spanische Rechtsordnung aufgenommen wurden. Bei grenzüberschreitendem Vermögen darf die endgültige Besteuerung nicht allein aus dem physischen Standort der Immobilie abgeleitet werden.
Formular 718 · Aktuelles Verfahren
Die Erklärung wird elektronisch eingereicht; die Abgabepflicht hängt davon ab, ob eine zu zahlende Steuerschuld entsteht.
Die AEAT weist darauf hin, dass Steuerpflichtige der ITSGF das Formular 718 einreichen, wenn nach Anwendung der entsprechenden Abzüge oder Steuervergünstigungen eine zu zahlende Steuerschuld entsteht.
Steuerentstehung
Die Steuer entsteht am 31. Dezember und bezieht sich auf das Nettovermögen, dessen Inhaber die Person an diesem Datum ist.
Offizielles Formular
Die Selbstveranlagung erfolgt mittels Formular 718; die Einreichung ist verpflichtend elektronisch.
Allgemeine Frist
Die gesetzliche Frist liegt zwischen dem 1 und dem 31 des Juli des auf den Entstehungszeitpunkt folgenden Jahres.
Die Verordnung HAC/652/2026 änderte das Formular 718 und wird erstmals auf die Erklärung für das Steuerjahr 2025 angewendet, deren Frist am 1. Juli 2026 begann. Die AEAT legte für diese Kampagne eine Einreichungsfrist bis zum 31. Juli fest und bei Bankeinzug bis zum 28. Juli. Die Fristen müssen in jedem Steuerjahr überprüft werden.
Obwohl sie ursprünglich nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen war, wurde ihre Anwendung durch das Königliche Gesetzesdekret 8/2023 verlängert bis die Vermögensbesteuerung im Rahmen der Reform des autonomen Finanzierungssystems überprüft wird. Zum Zeitpunkt dieser Überprüfung ist die Steuer weiterhin in Kraft.
Häufige Fehler
Die häufigsten Fehler entstehen durch die Verwechslung von Vermögen, Eigentum und Erklärungspflicht.
Nur auf den Kaufpreis schauen
Der Steuerwert der Immobilie kann weder dem gezahlten Preis noch einer aktuellen Marktwertermittlung entsprechen.
Andere Vermögenswerte ignorieren
Bei Ansässigen mit unbeschränkter Steuerpflicht beschränkt sich die Berechnung nicht auf spanische Immobilien.
Die gesamte Hypothek ohne Prüfung abziehen
Die abzugsfähige Schuld muss die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, nachgewiesen sein und bei beschränkter Steuerpflicht den erforderlichen Bezug zu spanischen Vermögenswerten aufweisen.
Vermögensteuer und Solidaritätssteuer verwechseln
Es handelt sich um unterschiedliche Steuern. Der spezifische Artikel zur Vermögensteuer sollte Steuervergünstigungen, die regionale Steuertabelle und weitere Besonderheiten dieser Steuer behandeln.
Annahme, dass „befristet“ aufgehoben bedeutet
Die Anwendung bleibt weiterhin verlängert, und die AEAT hält das Formular 718 für die Kampagne 2025, die in 2026 eingereicht wurde, aktiv.
Anwendung der allgemeinen Regelung auf forale Gebiete
País Vasco und Navarra erfordern die Prüfung ihres foralen Rechtsrahmens, bevor eine praktische Schlussfolgerung gezogen wird.
Offizielle Quellen
Für diesen Leitfaden verwendete Rechtsgrundlagen und Verfahren
Die beschriebenen Beträge, Bewertungsregeln und Pflichten basieren auf der konsolidierten staatlichen Gesetzgebung und den geltenden Verfahrensinformationen der Steuerbehörde.
Verwandte Leitfäden
Fahren Sie mit der jeweils zutreffenden Steuer oder Situation fort, ohne steuerliche Absichten zu vermischen.
Häufig gestellte Fragen
Solidaritätssteuer und Immobilien in España
Nicht unbedingt. Der gesetzliche Schwellenwert bezieht sich auf das Nettovermögen der natürlichen Person, nicht auf den isolierten Kaufpreis einer Immobilie. Anschließend sind die Regeln zur Bewertung, zu Befreiungen, abzugsfähigen Schulden, zum Freibetrag, zum Tarif, zu Abzügen und Grenzen anzuwenden.
Das Gesetz 38/2022 sieht eine Minderung der Bemessungsgrundlage um 700.000 € als Freibetrag vor. Die daraus resultierende steuerpflichtige Bemessungsgrundlage unterliegt anschließend dem Steuertarif, dessen erste Stufe bis 3.000.000 € mit 0% besteuert wird.
Grundsätzlich gelten für städtische und ländliche Immobilien die Vorschriften der Vermögensteuer; sie werden mit dem höchsten der folgenden Werte angesetzt: Katasterwert, von der Verwaltung für andere Steuerzwecke festgestellter oder geprüfter Wert sowie Kaufpreis, Gegenleistung oder Anschaffungswert.
Eine Schuld kann abzugsfähig sein, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ordnungsgemäß nachgewiesen ist. Der ursprüngliche Betrag einer Hypothek darf nicht automatisch abgezogen werden. Bei der beschränkten Steuerpflicht nicht ansässiger Personen müssen abzugsfähige Schulden zudem mit den in España steuerpflichtigen Vermögensgegenständen und Rechten verbunden sein.
Ja. Steuerpflichtige der Vermögensteuer mit beschränkter Steuerpflicht können ebenfalls dem ITSGF unterliegen. Bei einer nicht ansässigen Person werden grundsätzlich das in España belegene, ausübbare oder erfüllbare Vermögen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen geprüft.
Das ITSGF ist als Ergänzung zur Vermögensteuer konzipiert. Das Gesetz erlaubt den Abzug der tatsächlich gezahlten Vermögensteuer desselben Steuerjahres von der ITSGF-Steuerschuld; darüber hinaus kommen gegebenenfalls weitere Abzüge und Grenzen zur Anwendung.
Ja. Obwohl sie als befristete Steuer eingeführt wurde, verlängerte das Königliche Gesetzesdekret 8/2023 ihre Anwendung bis zur Überprüfung der Vermögensbesteuerung im Rahmen der Reform des Finanzierungssystems der autonomen Gemeinschaften. Die AEAT hält das Modelo 718 in 2026 weiterhin aktiv.
Nach der derzeit geltenden allgemeinen Regel ist die Erklärung zwischen dem 1 und dem 31 Juli des auf den Stichtag 31 Dezember folgenden Jahres einzureichen. Für die Lastschriftzahlung kann eine frühere Frist gelten; daher sollte die entsprechende Kampagne geprüft werden.
Nein. Die AEAT weist darauf hin, dass Steuerpflichtige die Erklärung einreichen müssen, wenn sich nach Anwendung der entsprechenden Abzüge oder Vergünstigungen eine zu zahlende ITSGF-Steuerschuld ergibt. Es ist zwischen der Steuerpflicht und der tatsächlichen Verpflichtung zur Einreichung des Formulars 718 zu unterscheiden.
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