Hypothekenfinanzierung für internationale Käufer
Ausländer oder Nichtansässiger zu sein, führt nicht automatisch zu einem bestimmten Finanzierungsanteil
Eine ausländische Person kann eine Hypothek beantragen, um eine Immobilie in España zu kaufen. Die Bewilligung erfolgt nicht automatisch: Das Kreditinstitut muss die Bonität und das Vorhaben prüfen; seine Geschäftskriterien können je nach Profil variieren. Das Gesetz legt keinen einheitlichen LTV für alle nichtansässigen Käufer fest.
Ausgangspunkt
Ausländer und Nichtansässiger bedeuten nicht dasselbe
Die Staatsangehörigkeit beschreibt, aus welchem Land eine Person stammt. Der steuerliche Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt beschreiben eine andere Situation. Ein ausländischer Staatsbürger kann in España wohnen, und ein spanischer Staatsbürger kann nichtansässig sein. Bei einer Hypothek prüft das Kreditinstitut das Vorhaben und die Bonität des Darlehensnehmers; seine internen Richtlinien können zwischen Wohnsitz, Einkommenswährung, Herkunftsland der Unterlagen oder anderen Risikofaktoren unterscheiden.
Ausländischer Käufer
Eine ausländische Staatsangehörigkeit bedeutet für sich allein keine einheitliche Hypothekenregelung. Zusätzlich muss geprüft werden, wo der Käufer wohnt und wie er seine Einkünfte erzielt.
Nichtansässiger Käufer
Der Status als Nichtansässiger kann die Geschäfts- und Dokumentationspolitik der Bank beeinflussen, legt jedoch gesetzlich keinen einheitlichen Finanzierungsanteil fest.
Rechtlicher Schutz
Das Gesetz 5/2019 definiert seinen Anwendungsbereich nach der Art des Darlehensnehmers und des Vorhabens. Es beschränkt seinen Schutz nicht auf Darlehensnehmer mit spanischer Staatsangehörigkeit.
Die richtige Frage lautet nicht „Wie viel finanziert España einem Ausländer?“, sondern „Welche Finanzierung bietet dieses Kreditinstitut diesem Darlehensnehmer für dieses konkrete Vorhaben?“
Bonitätsprüfung
Die Bank muss prüfen, ob das Darlehen für den Kreditnehmer tragbar ist.
Das Gesetz 5/2019 verpflichtet den Kreditgeber, vor Abschluss des Darlehensvertrags eine eingehende Bonitätsprüfung durchzuführen. Zu den Faktoren, die das Gesetz ausdrücklich nennt, gehören die berufliche Situation, aktuelle und voraussichtliche Einkünfte, Vermögenswerte, Ersparnisse, Fixkosten und bereits eingegangene Verpflichtungen.
Einkünfte
Geprüft wird die Fähigkeit, während der Laufzeit des Darlehens Einkünfte zu erzielen, nicht nur der Wert der Immobilie.
Ersparnisse und Vermögenswerte
Verfügbare Ersparnisse und Vermögenswerte sind Teil der gesetzlich vorgesehenen Bonitätsprüfung.
Ausgaben und Schulden
Fixkosten und bestehende finanzielle Verpflichtungen sind für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit relevant.
Dokumentarische Nachweise
Der Kreditgeber muss angeben, welche Informationen und überprüfbaren Nachweise er benötigt. Es gibt keine einheitliche Dokumentenliste für alle Banken und Länder.
Das Gesetz legt fest, was der Kreditgeber prüfen muss, und verlangt, dass die angeforderten Informationen für diese Prüfung erforderlich sind. Die konkrete Form von Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen, Schuldenbescheinigungen, Übersetzungen oder ausländischen Dokumenten hängt vom Institut und Einzelfall ab; sie sollte nicht als allgemeine gesetzliche Anforderung dargestellt werden.
Finanzierung und LTV
Es gibt keinen als allgemeinen gesetzlichen Höchstwert festgelegten „60% für Nichtansässige“.
Am Markt können unterschiedliche Finanzierungsrichtlinien für Ansässige und Nichtansässige gelten, doch diese Prozentsätze sind geschäftliche und risikobezogene Entscheidungen des jeweiligen Instituts. Das Gesetz 5/2019 legt keinen einheitlichen LTV für ausländische oder nichtansässige Käufer fest.
- Fragen Sie das Institut nach dem Prozentsatz, der für Ihr konkretes Profil gilt.
- Fragen Sie, auf welchen Wert sich dieser Prozentsatz bezieht und wie sich die Bewertung auswirkt.
- Planen Sie ausreichend Eigenmittel für den nicht finanzierten Anteil und die anfallenden Kaufnebenkosten ein.
- Unterzeichnen Sie keine Reservierungsvereinbarung oder Anzahlungsvereinbarung in der Annahme, dass eine Bankeinschätzung einer verbindlichen Genehmigung entspricht.
Übliche kommerzielle Spannen von Banken oder Maklern können als Marktorientierung hilfreich sein, werden hier jedoch nicht als gesetzliche Regel veröffentlicht. Für einen konkreten Prozentsatz muss ein Angebot des Instituts für den jeweiligen Kreditnehmer und die konkrete Immobilie eingeholt werden.
Hypothekenbewertung
Die Bewertung ist eine regulierte finanzielle Wertermittlung, keine kommerzielle Maklereinschätzung.
Die als Sicherheit eingebrachten Immobilien müssen vor Abschluss des Darlehensvertrags angemessen bewertet werden. Das Gesetz 5/2019 verlangt Unabhängigkeit vom Kreditgeber oder Vermittler und verweist auf den Rahmen für Hypothekenbewertungen, einschließlich der Verordnung ECO/805/2003 in ihrer geltenden Fassung.
Finanzieller Zweck
Die Bewertung hilft dem Institut, die Sicherheit und das Risiko des Vorgangs zu beurteilen.
Zugelassener Gutachter
Banco de España erklärt, dass eine Hypothekenbewertung innerhalb des regulatorischen Rahmens von einem zugelassenen Gutachter oder einer zugelassenen Gesellschaft durchgeführt werden muss.
Vorgelegtes Gutachten
Banco de España weist darauf hin, dass das Institut ein vom Kunden vorgelegtes Gutachten akzeptieren muss, wenn es von einem zugelassenen Gutachter zertifiziert wurde und noch nicht abgelaufen ist, unbeschadet eigener Prüfungen.
Eine positive Bewertung ersetzt weder die Bonitätsprüfung noch verpflichtet sie das Institut, einen bestimmten Betrag zu gewähren.
Hypothekenprozess
Von der Finanzprüfung bis zur Unterzeichnung
Die genaue Abfolge kann je nach Institut variieren, doch die folgenden Schritte trennen die kaufmännische Prüfung der Bank korrekt von den gesetzlichen Transparenzphasen.
Ausgangsprofil
Der Käufer nennt den Betrag, die gewünschte Immobilie und seine finanzielle Situation. Eine vorläufige Einschätzung darf nicht mit einem verbindlichen Angebot verwechselt werden.
Bonität
Das Institut fordert die Informationen und Nachweise an, die es zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit im gesetzlichen Rahmen für erforderlich hält.
Immobilienbewertung
Die Immobilie, die als Sicherheit dienen wird, wird gemäß den geltenden Hypothekenvorschriften bewertet.
Bankentscheidung
Das Institut entscheidet anhand von Bonität, Sicherheit und Risikopolitik, ob und zu welchen Bedingungen es eine Finanzierung gewährt.
FEIN und FiAE
Wenn das Gesetz 5/2019 anwendbar ist, werden die vorvertraglichen Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist ausgehändigt.
Vorherige notarielle Niederschrift
Der Darlehensnehmer erscheint beim gewählten Notar, um Beratung zu erhalten und die materielle Transparenz nachzuweisen.
Unterzeichnung
Der Immobilienkauf und das Hypothekendarlehen können beim Notar koordiniert werden, wenn alle Voraussetzungen für beide Vorgänge erfüllt sind.
Register
Die Hypothekensicherheit wird nach der Beurkundung und dem entsprechenden Verfahren im Grundbuch eingetragen.
Vorvertragliche Informationen
Welche rechtlichen Unterlagen vor der Unterzeichnung einer Hypothek vorliegen
Für Vorgänge, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes 5/2019 fallen, legt Artikel 14 vorvertragliche Unterlagen fest, die dem Darlehensnehmer mindestens zehn Kalendertage vor der Unterzeichnung zur Verfügung gestellt werden müssen.
Europäisches standardisiertes Merkblatt
Es wird individuell erstellt und gilt für das Institut während der vereinbarten Frist bis zur Unterzeichnung als verbindliches Angebot; diese Frist muss mindestens zehn Tage betragen.
Merkblatt zu standardisierten Warnhinweisen
Es fasst relevante Klauseln oder Bestandteile zusammen, einschließlich Indizes, vorzeitiger Fälligkeit, Kostenverteilung und gegebenenfalls Fremdwährung.
Szenarien bei variablem Zinssatz
Bei einem variablen Darlehen wird ein separates Dokument mit Beispielen für Raten bei unterschiedlichen Szenarien der Zinsentwicklung ausgehändigt.
Vertragsentwurf
Der Darlehensnehmer erhält eine Kopie des Vertragsentwurfs mit einer Aufschlüsselung der mit der Unterzeichnung verbundenen Kosten.
Bedingungen der erforderlichen Versicherungen
Verlangt das Institut im Rahmen der Transaktion bestimmte Versicherungsabsicherungen, muss es schriftlich über die erforderlichen Bedingungen informieren.
Notarieller Hinweis
Der Darlehensnehmer wird über die Pflicht informiert, eine vorherige notarielle Beratung in Anspruch zu nehmen, sofern die gesetzliche Regelung anwendbar ist.
Das Prüfungs-, Bewertungs- und bankseitige Entscheidungsverfahren kann länger dauern. Die Frist von zehn Tagen bezieht sich auf die vorvertraglichen Unterlagen vor der Unterzeichnung im Anwendungsbereich des Gesetzes 5/2019.
Notarielle Transparenz
Vor der Unterzeichnung der Hypothekenurkunde findet eine notarielle Beratungsphase statt
Artikel 15 des Gesetzes 5/2019 schreibt vor, dass der Darlehensnehmer vor dem gewählten Notar erscheint, um Beratung zu den Unterlagen zu erhalten und damit der Notar die Einhaltung der Transparenzanforderungen überprüfen kann. Die persönliche Vorsprache muss spätestens am Tag vor der Beurkundung des Darlehens erfolgen.
- Der Notar überprüft die Übergabe der erforderlichen Unterlagen und die Einhaltung der Fristen.
- Er dokumentiert die vom Darlehensnehmer gestellten Fragen und die erteilte Beratung.
- Die vorherige Niederschrift ist Teil des Mechanismus zur materiellen Transparenz der Transaktion.
- Das Vorliegen der Niederschrift bedeutet nicht, dass der Notar die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers genehmigt hat; diese Bewertung obliegt dem Darlehensgeber.
Banco de España beschreibt diese vorherige Transparenzniederschrift im geregelten Verfahren als für den Darlehensnehmer kostuitenlos.
Abschlusskosten
Wer die wichtigsten Hypothekenkosten trägt
Diese Tabelle bezieht sich auf die Abschlusskosten des Hypothekendarlehens nach dem geltenden staatlichen Rechtsrahmen, nicht auf die Steuern und Kosten beim Immobilienkauf, die separat einzuplanen sind.
| Posten | Wer sie trägt | Offizielle Grundlage | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Hypothekenbewertung | Darlehensnehmer | Gesetz 5/2019, Art. 14.1.e | Die Kosten trägt der Kunde nach der allgemeinen gesetzlichen Regelung. |
| Hypothekenabwicklung | Darlehensgeber | Gesetz 5/2019, Art. 14.1.e | Dies ist von anderen Dienstleistungen zu unterscheiden, die der Käufer selbst beauftragt. |
| Notargebühr für die Darlehensurkunde | Darlehensgeber | Gesetz 5/2019, Art. 14.1.e | Die Abschriften zahlt, wer sie beantragt. |
| Eintragung der Hypothekensicherheit | Darlehensgeber | Gesetz 5/2019, Art. 14.1.e | Dies bezieht sich auf die Sicherheit des Darlehens. |
| AJD der Hypothekendarlehensurkunde | Darlehensgeber als Steuerschuldner | RDL 1/1993, Art. 29 | Die staatliche Steuervorschrift bestimmt bei diesen Urkunden den Darlehensgeber als Steuerschuldner. |
| Zusätzliche notarielle Abschriften | Wer sie beantragt | Gesetz 5/2019, Art. 14.1.e | Nicht zu verwechseln mit den Kosten der Urschrift oder Darlehensurkunde, die der Darlehensgeber trägt. |
Die ITP einer Wohnung usada, IVA/AJD bei Neubauten, Beratungshonorare, die Eintragung des Kaufvertrags und weitere Erwerbskosten gehören zum Kaufbudget. Sie dürfen nicht mit der Kostenverteilung der Hypothekenurkunde vermischt werden.
Einkünfte und Währung
Einkünfte in einer anderen Währung können für das Risiko relevant sein, machen das Darlehen jedoch nicht automatisch zu einem Mehrwährungsdarlehen.
Ein nicht ansässiger Käufer kann seine Einkünfte außerhalb der Eurozone beziehen. Das Kreditinstitut kann dieses Risiko in seiner Vergabepolitik berücksichtigen. Etwas anderes gilt, wenn das Darlehen selbst auf eine Fremdwährung lautet: In diesem Fall legt Artikel 20 des Gesetzes 5/2019 spezifische Umtauschrechte und Informationspflichten fest.
Darlehen in Euro, Einkommen in einer anderen Währung
Das Gesetz schafft aufgrund dieses Umstands keinen besonderen, allgemein geltenden LTV. Das Institut kann das Wechselkursrisiko im Rahmen seiner Bonitätsprüfung und internen Richtlinien bewerten.
Auf Fremdwährung lautendes Darlehen
Das Gesetz 5/2019 regelt ausdrücklich das Recht auf Umwandlung in bestimmte alternative Währungen und verlangt spezifische Informationen über das Wechselkursrisiko.
Bevor Sie sich zum Kauf verpflichten
Machen Sie aus einer Hypothekenschätzung keine Bedingung, die der Vertrag nicht absichert
Für einen ausländischen Käufer kann das größte praktische Risiko entstehen, wenn er eine Immobilie reserviert oder einen Anzahlungsvertrag unterzeichnet, bevor er weiß, wie seine Finanzierung funktionieren wird. Wenn der Kauf von einer Hypothek abhängt, muss das Verhältnis zwischen Finanzierung und Anzahlung im konkreten Vertrag geprüft werden.
Finanzplanung
Berechnen Sie Eigenmittel und Kosten vor der Suche, behandeln Sie jedoch jede Simulation als unverbindlich, bis Sie formelle Unterlagen vom Institut erhalten.
Reservierung
Prüfen Sie vor der Zahlung, was geschieht, wenn die Finanzierung nicht rechtzeitig, in unzureichender Höhe oder zu anderen als den erwarteten Bedingungen zustande kommt.
Due Diligence
Die Bankgenehmigung ersetzt nicht die rechtliche, grundbuchliche, städtebauliche oder technische Prüfung der Immobilie.
Professionelle Unterstützung
Vergleichen Sie Fachleute nach Gebiet, Sprache und Service
Ein finanzierter Kauf kann eine Abstimmung zwischen Bank, Gutachter, Notariat, Rechtsberater und Immobilienexperten erfordern. RealtorList ermöglicht die Suche nach Agenturen und Maklern, die für den Standort, die Sprache und die Art der Transaktion relevant sind.
Offizielle Quellen
Verwendeter rechtlicher und finanzieller Rahmen
Quellen überprüft am 8. August 2026. Die Geschäftsbedingungen jeder Bank – Finanzierungsanteil, Preis, Laufzeit, Scoring und spezifische Unterlagen – müssen direkt beim Institut geprüft werden und werden nicht als allgemein geltende Rechtsregeln dargestellt.
Ressourcen von RealtorList
Fahren Sie mit dem Leitfaden fort, der die folgende Frage beantwortet
Diese URL ist der spezifische Leitfaden zur Finanzierung für ausländische Käufer und Nichtansässige. NIE, Herkunft der Mittel, Kaufprozess, Reservierung und Kosten haben jeweils eigene kanonische URLs.
Häufig gestellte Fragen
Hypotheken in España für Ausländer und Nichtansässige
Er kann sie beantragen. Die Bewilligung hängt von der Bonitätsprüfung, der Sicherheit und den Risikokriterien des Kreditinstituts ab. Das Gesetz 5/2019 beschränkt seinen Anwendungsbereich nicht auf Darlehensnehmer spanischer Staatsangehörigkeit, wenn das Geschäft unter die geregelten Fälle fällt.
Nein. Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sind unterschiedliche Konzepte. Ein Ausländer kann in España ansässig sein und ein Spanier kann nicht ansässig sein. Das Kreditinstitut kann beide Aspekte im Rahmen seiner Risikopolitik bewerten.
Es gibt keinen einheitlichen gesetzlichen Prozentsatz für alle Nichtansässigen. Der Beleihungsauslauf und der bewilligte Betrag hängen von der Politik des Kreditinstituts, der Bonität des Darlehensnehmers, der Bewertung und den Merkmalen des Geschäfts ab.
Es gibt keine einheitliche Bankunterlagenliste für alle Fälle. Das Gesetz verlangt, dass der Darlehensgeber die zur Bonitätsprüfung erforderlichen Informationen und überprüfbaren Nachweise festlegt. Die konkreten Unterlagen hängen vom Kreditinstitut, dem Land, der Einkommensart und dem Geschäft ab.
Die FEIN ist das Europäische Standardisierte Merkblatt. Bei Geschäften, die dem Gesetz 5/2019 unterliegen, handelt es sich um ein personalisiertes Dokument, das für das Institut während der bis zur Unterzeichnung vereinbarten Frist, mindestens jedoch zehn Tage, als verbindliches Angebot gilt.
Ja, wenn die Immobilie im regulierten Rahmen als Sicherheit eingebracht wird. Es muss ein angemessenes Wertgutachten vorliegen, das gemäß den geltenden Vorschriften erstellt wurde und vom Kreditgeber oder Vermittler unabhängig ist.
Gemäß Gesetz 5/2019 trägt der Darlehensnehmer die Kosten für das Wertgutachten; der Kreditgeber trägt die Kosten für die Abwicklung, die Notargebühren für die Darlehensurkunde und die Eintragung der Sicherheit. Die Abschriften zahlt, wer sie beantragt. Bei der Darlehensurkunde mit Hypothekensicherheit gilt nach den ITP/AJD-Vorschriften der Kreditgeber als Steuerschuldner.
Wenn das Gesetz 5/2019 anwendbar ist, ja. Der Darlehensnehmer muss für das vorherige Transparenzprotokoll beim gewählten Notar erscheinen, spätestens am Tag vor der Darlehensurkunde.
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